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https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/08/pm_025.php 11.08.2025 14:24:11 Uhr 05.12.2025 05:19:46 Uhr

Bildungspaket unterstützt Familien mit geringem Einkommen beim Schulstart

Schulbedarf, Mittagessen, Ausflüge, Nachhilfe und Freizeitaktivitäten für Schülerinnen und Schüler
Für rund 66.000 Dresdner Schülerinnen und Schüler und ihre Eltern beginnt das neue Schuljahr mit vielen Ausgaben für Materialien, Sportsachen, Bildungsticket, Mittagessen und teils auch Schülerbeförderung. Besonders Familien mit geringem Einkommen belastet das finanziell stark. Auch für Nachhilfe oder Freizeitangebote wie Sportverein oder Musikschule fehlt dann oft das Geld. Das Bildungspaket von Sozialamt und Jobcenter ist hier eine gute Option. Bildungs- und Teilhabeleistungen ermöglichen den über 16.000 berechtigten Dresdner Schülerinnen und Schülern ein gleichberechtigtes Lernen und Mitmachen.

Das Bildungspaket bietet konkret folgende Zuschüsse:

  • Schulbedarf
    Zum Schuljahresbeginn erhalten Schülerinnen und Schüler 130 Euro, zum zweiten Halbjahr 65 Euro (Stand Schuljahr 2025/2026) für Schulmaterialien wie Tasche, Sportsachen, Hefte oder Stifte. Die Pauschale wird automatisch vom Jobcenter oder Sozialamt ausgezahlt – Nachweise sind nicht nötig.
  • Mittagessen
    Die Kosten für eine gesunde Mahlzeit in der Schulmensa werden komplett übernommen, ein Eigenanteil ist nicht erforderlich. Fast-Food und Kiosk-Waren sowie Getränke und Vesper werden nicht gefördert. Die Kosten werden in der Regel direkt zwischen dem Essensanbieter und dem Jobcenter oder Sozialamt abgerechnet. Berechtigte Familien müssen der Mensa-Firma nur die sogenannte Kostenübernahmeerklärung vorlegen. Die Bescheinigung erhalten sie vom Jobcenter oder Sozialamt, je nachdem, welche Behörde auch Geld für den Lebensunterhalt zahlt.
  • Ausflüge und Fahrten
    Die Kosten für eintägige Schulausflüge und mehrtägige Klassenfahrten werden komplett übernommen. Individuelle Ausgaben, zum Beispiel Taschengeld oder Kosten für Wanderschuhe und Badesachen, werden jedoch nicht übernommen. Begleitpersonen oder Hilfsmittel fördert das Bildungspaket auch nicht. Als Nachweis genügt die Bestätigung der Schule bzw. des Hortes.
  • Schülerbeförderung
    Schüler erhalten einen Zuschuss, soweit sie auf kostenpflichtige Verkehrsmittel angewiesen sind. In der Regel werden die Kosten fürs Bildungsticket von 15 Euro pro Monat übernommen. Wird der Schulweg mit dem Fahrrad oder zu Fuß bewältigt, gibt es keinen Zuschuss.
  • Nachhilfe
    Schülerinnen und Schüler bekommen Geld für außerschulische Lernförderung, auch Nachhilfestunden genannt. Voraussetzung ist ein Antrag beim Jobcenter oder Sozialamt und eine Bescheinigung ihrer Lehrkraft, dass die Nachhilfe notwendig ist.
  • Freizeitaktivitäten
    Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren können monatlich 15 Euro (bis zu 180 Euro jährlich) nutzen. Der Zuschuss kann eingesetzt werden für Mitgliedsbeiträge in Sport, Spiel, Kultur und Gesellschaft (Fußballverein, Tanzclub, Zirkusprojekt etc.), Unterricht in künstlerischen Fächern (Musikschule, Theater- oder Zeichenkurs), angeleitete kulturelle Bildung (zum Beispiel Museumsprojekt) und Freizeiten (zum Beispiel Jugendweihefahrt).

Wer bekommt das Bildungspaket?

Das Bildungspaket erhalten Kinder und Jugendliche, die eine dieser Sozialleistungen erhalten: Bürgergeld vom Jobcenter, Wohngeld vom Sozialamt, Kinderzuschlag von der Familienkasse, Sozialhilfe vom Sozialamt (Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung) oder Asylbewerberleistung vom Sozialamt. Berechtigt sind außerdem Kinder und Jugendliche, wenn nur ihre Eltern Wohngeld, Kinderzuschlag oder Asylbewerberleistung beziehen. Familien, die bislang keine dieser Sozialleistungen beziehen, können sich im Jobcenter beraten lassen und ihren Leistungsanspruch auf Bürgergeld prüfen lassen. Das Jobcenter ist montags bis donnerstags von 8 bis 18 Uhr sowie freitags von 8 bis 12 Uhr unter der Rufnummer 0351-4751730 erreichbar.

Muss das Bildungspaket extra beantragt werden?

Familien, die bereits Bürgergeld vom Jobcenter bzw. Sozialhilfe oder Asylbewerberleistung vom Sozialamt beziehen, müssen keine gesonderten Anträge stellen. Sie reichen einfach die benötigten Nachweise für die Abrechnung bei den Behörden ein. Lediglich für die Nachhilfe ist weiterhin ein gesonderter Antrag notwendig. Alle anderen Leistungen des Bildungspakets gelten durch den Haupt- oder Weiterbewilligungsantrag auf Bürgergeld, Sozialhilfe oder Asylbewerberleistung als gleichzeitig (stillschweigend) mitbeantragt. Hierdurch wird sichergestellt, dass das Bildungspaket auch rückwirkend ab dem Monat der Antragstellung erbracht werden kann, selbst wenn der Bedarf erst später im Laufe des Bewilligungszeitraums konkretisiert wird.

Familien mit Wohngeld oder Kinderzuschlag müssen gemäß den gesetzlichen Vorschriften alle Leistungen des Bildungspakets zusätzlich beantragen. Mit dem Formular, das die Stadtverwaltung auf www.dresden.de/bildungspaket zur Verfügung stellt, geht das aber schnell und problemlos.