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https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/haushalt/wissenswertes/der-haushalt.php 08.11.2022 14:00:33 Uhr 25.04.2024 23:09:38 Uhr

Haushaltswirtschaft in vier Phasen

Die Haushaltswirtschaft gliedert sich in vier Phasen, beginnend mit der Planung des Haushaltes für das kommende Haushaltsjahr bzw. die Doppelhaushaltsjahre und dem Beschluss des Haushaltsplanes durch den Stadtrat bis hin zum Vollzug und der Kontrolle des beschlossenen Haushaltsplanes und der Erstellung des Jahresabschlusses.

Haushaltsplan

Die Landeshauptstadt Dresden erstellt ihren Haushaltsplan für zwei Jahre (Doppelhaushalt).

Der Haushaltsplan besteht aus dem Ergebnishaushalt und dem Finanzhaushalt.

Im Ergebnishaushalt werden die Erträge und Aufwendungen geplant, die für den laufenden Betrieb der Verwaltung und ihrer Einrichtungen erforderlich sind. Die Erträge setzen sich u. a. aus eigenen Einnahmen (z. B. Steuern) und Finanzzuweisungen des Freistaates Sachsen zusammen. Die Aufwendungen setzen sich u. a. aus Ausgaben für Personal, Miete und soziale Aufgaben zusammen.

Alle Aufwendungen sind durch Erträge abzudecken (Gesamtdeckungsprinzip). Nicht unbedingt erforderliche Ausgaben sind zu vermeiden (Prioritätensetzung). Mit dem vorhandenen Geld und Vermögen ist sparsam und wirtschaftlich umzugehen (generationsgerechtes Wirtschaften).

Der Finanzhaushalt wird untergliedert in Ein- und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit, Investitionstätigkeit und Finanzierungstätigkeit. Ein- und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit entsprechen den zahlungswirksamen Erträgen und Aufwendungen des Ergebnishaushaltes.

Die Grafik zeigt die drei Komponenten des Haushalts- und Rechnungswesens.

Jahresabschluss

Der Jahresabschluss besteht aus der Vermögensrechnung (Bilanz), der Ergebnisrechnung und der Finanzrechnung

Vermögensrechnung (Bilanz)

Die Vermögensrechnung (Bilanz) ist nach dem Gesetz keine Planungskomponente. Sie ist Bestandteil des Jahresabschlusses und zeigt die Gegenüberstellung von Aktiva (Vermögen) und Passiva (Kapital) zum Abschlussstichtag. Sie wird jährlich entsprechend den Veränderungen im Vermögen fortgeschrieben.

Aktiva (Vermögen)

Auf der Aktiva-Seite der Bilanz werden das Vermögen und die liquiden Mittel abgebildet. Das Vermögen ist im Wesentlichen wie folgt gegliedert:

  • Anlagevermögen

Vermögensgegenstände, die dazu bestimmt sind dauerhaft dem Geschäfts- bzw. Verwaltungsbetrieb zu dienen (z. B. Grundstücke, Gebäude, Fahrzeuge und das Infrastrukturvermögen)

  • Umlaufvermögen

Vermögensgegenstände, die dazu bestimmt sind kurzfristig der öffentlichen Verwaltung zu dienen (z.B. Roh-, Hilfs-, Betriebsstoffe, Vorräte und Forderungen, liquide Mittel).

Passiva (Kapital)

Die Differenz zwischen dem Vermögen auf der Aktiva-Seite und den Schulden bildet das Eigenkapital.

Als Fremdkapital werden die Schulden gegenüber Dritten bezeichnet. Hierzu zählen Verbindlichkeiten und Rückstellungen. Rückstellungen sind für ungewisse Verbindlichkeiten und drohende Verluste aus schwebenden Geschäften zu bilden. Ebenso sind sie unter gewissen Voraussetzungen für unterlassene Aufwendungen für Instandhaltungen zu bilden.

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