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https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/haushalt/wissenswertes/erstellung.php 08.11.2022 14:01:02 Uhr 25.04.2024 10:28:46 Uhr

Die Erstellung der Haushaltssatzung

Der Entwurf der Haushaltssatzung der Landeshauptstadt Dresden wird unter Federführung des Oberbürgermeisters und des Bürgermeisters für Finanzen, Personal und Recht mit den Fachbürgermeistern und den Fachämtern der Stadtverwaltung viele Wochen beraten und vorverhandelt, bevor er den Stadtrat und die Öffentlichkeit erreicht. Ziel dieser nicht immer einfachen verwaltungsinternen Verhandlungen ist es, den Entwurf so aufzustellen, dass der Haushalt den gesetzlichen Vorgaben entspricht und die städtischen Aufgaben mit den zu erwartenden Einnahmen erfüllt und gewährleistet werden können.

Nachdem der Entwurf der Haushaltssatzung in der Dienstberatung des Oberbürgermeisters verabschiedet wurde, bringt ihn der Oberbürgermeister in den Stadtrat ein. Der Entwurf der Haushaltssatzung wird öffentlich ausgelegt und im Amtsblatt bekanntgegeben.

Nun können und sollen sich die Einwohner der Landeshauptstadt Dresden an der Haushaltsdebatte aktiv beteiligen. Der Haushaltsentwurf liegt an sieben Arbeitstagen zur Einsicht für jedermann in der Stadtverwaltung aus und kann darüber hinaus unter www.dresden.de eingesehen werden. Bis zum Ende der Einwendungsfrist können Einwohner der Landeshauptstadt Dresden (§ 10 Abs. 1 SächsGemO) und Abgabepflichtige (§ 10 Abs. 3 SächsGemO) ihre Einwendungen zum Entwurf der Haushaltssatzung vorbringen. Diese Einwendungen werden in der Verwaltung geprüft, bewertet und für den Stadtrat aufgearbeitet. Anschließend werden sie den Fachausschüssen übergeben. Über das Ergebnis berät der Stadtrat und beschließt, ob und welche Einwendungen in der Haushaltssatzung Berücksichtigung finden.

Gleichzeitig überweist der Stadtrat den Entwurf der Haushaltssatzung an die Fachausschüsse, Ortsbeiräte und Ortschaftsräte. Dort beraten die Mitgliederinnen und Mitglieder über die Einzelpositionen und beschließen Änderungen und Ergänzungen. Haben die Fachausschüsse ihre Haushaltsberatungen beendet, legen sie ihre Beratungsergebnisse dem federführenden Ausschuss für Finanzen als Beschlussempfehlung vor. Der Ausschuss berät nun seinerseits über die Empfehlungen - akzeptiert sie, ändert sie, ergänzt sie - und legt seinen Beschluss dem Stadtrat als Empfehlung vor.

Nachdem in der Regel eine intensive Debatte in den Ausschüssen, auch in den Fraktionen sowie der Dresdner Öffentlichkeit stattgefunden hat, entscheidet der Stadtrat unter Berücksichtigung der Empfehlung des federführenden Ausschusses für Finanzen über den Haushalt. Auch in dieser Sitzung können noch Änderungen am Haushaltsentwurf beschlossen werden.

Sobald die Rechtsaufsichtsbehörde (Landesdirektion Sachsen) die Haushaltssatzung genehmigt hat, wird sie öffentlich bekannt gegeben und tritt damit in Kraft.

 

Vorläufige Haushaltsführung

Wurde zu Beginn des neuen Haushaltsjahres noch keine Haushaltssatzung erlassen, fehlt der Landeshauptstadt Dresden die Ermächtigungsgrundlage für die Haushaltswirtschaft.

Da die Landeshauptstadt Dresden jedoch handlungsfähig bleiben muss und ihre laufenden Verpflichtungen zu erfüllen hat, gilt die vorläufige Haushaltsführung. Befindet sich die Landeshauptstadt Dresden in der vorläufigen Haushaltsführung darf sie nur finanzielle Leistungen erbringen, zu denen sie rechtlich verpflichtet ist oder die für die Weiterführung notwendiger Aufgaben unaufschiebbar sind.

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