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Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de https://www.dresden.de/de/rathaus/aemter-und-einrichtungen/oe/korrekturen/datenschutzbeauftragte.php 02.10.2025 09:10:38 Uhr 05.12.2025 03:17:58 Uhr |
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Datenschutzbeauftragte
Die behördliche Datenschutzbeauftragte hat die Aufgabe, beratend, empfehlend und kontrollierend auf die Einhaltung der Datenschutzgesetzgebung in der Stadtverwaltung Dresden hinzuwirken, siehe Artikel 39 der Datenschutz-Grundverordnung. Sie ist für die Bürgerinnen und Bürger die zentrale Anlaufstelle bei allen datenschutzrechtlichen Fragen im Zusammenhang mit der Stadtverwaltung Dresden. Auch die Beschäftigten der Stadt können sich in Angelegenheiten des Datenschutzes direkt an sie wenden.
Sie ist zur Verschwiegenheit über Personen verpflichtet, die ihr in ihrer Eigenschaft als behördliche Datenschutzbeauftragte Tatsachen anvertraut haben, sowie über die Tatsachen selbst, soweit sie nicht davon durch diese Personen befreit wird.
Bei Kontaktaufnahmen oder Beschwerden werden folgende Datenkategorien verarbeitet:
Angaben zu Ihrer Person sowie dazugehörige Kontaktdaten, Sachverhaltsinformationen und Beweismittel. Grundsätzlich werden diese Daten nur durch den Datenschutzbeauftragten selbst verarbeitet.
Ihre Angaben sind stets freiwillig. Unterbleiben diese, kann Ihnen allerdings kein Ergebnis mitgeteilt werden. Die Nichtbereitstellung von personenbezogenen Daten kann in diesen Fällen unter Umständen dazu führen, dass keine Bearbeitung Ihres Anliegens wegen unvollständigem Sachverhalt und fehlender Möglichkeit der Rückfrage erfolgen kann. Die Speicherfrist für Ihre Daten entspricht der Frist für die Speicherung Ihrer Daten im jeweiligen Fachbereich, maximal jedoch 10 Jahre.
Weitere Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in der Datenschutzerklärung.