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https://www.dresden.de/de/rathaus/aemter-und-einrichtungen/oe/dborg/stadt_dresden_5922.php 16.05.2024 23:11:07 Uhr 14.10.2024 17:44:36 Uhr

Gleichstellungsbeauftragte

Die praktische Umsetzung des Verfassungsgrundsatzes der Gleichberechtigung von Frau und Mann ist Aufgabe des Staates und seiner Organe, zu dem jede Kommunalverwaltung und jeder Stadtrat zählen. Ziel der Arbeit der Gleichstellungsbeauftragten ist die Verwirklichung des Grundrechtes der Gleichberechtigung sowie die Chancengleichheit von Frauen und Männern in allen Lebensbereichen.

Die Aufgaben der Gleichstellungsbeauftragten bestehen zum Beispiel in der Beratung und Kontrolle von Ämtern zu gleichstellungsrelevanten Aufgaben, in einer engen Zusammenarbeit mit den Fraktionen des Stadtrates, in der Sensibilisierung der Öffentlichkeit, in der Unterstützung von thematisch einschlägigen Projekten und in der Offenlegung gesellschaftlicher Benachteiligungen von Frauen und Männern.

Blick aufs Rathaus, links im Vordergrund die Trümmerfrau

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