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Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de https://www.dresden.de/de/leben/schulen/faq/einschulung/allgemeine-fragen.php 04.05.2026 14:51:06 Uhr 15.05.2026 15:59:37 Uhr |
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Allgemeine Fragen zur Einschulung
Wer ist anzumelden und wer kann zur Schule angemeldet werden?
Für alle Kinder, die zwischen dem 1. Juli 2020 und dem 30. Juni 2021 geboren sind, beginnt mit dem Schuljahr 2026/2027 die Schulpflicht.
Diese Kinder müssen an einer Grundschule angemeldet werden (Schulanmeldepflicht).
Kinder, die im Zeitraum vom 1. Juli 2021 bis 30. September 2021 geboren sind, können zur Schule angemeldet werden. Erst mit der Schulanmeldung werden diese Kinder schulpflichtig.
Kinder, die ab dem 1. Oktober 2021 und später geboren sind, aber als schulfähig eingeschätzt werden, können vorzeitig zur Schule angemeldet werden. Dafür ist ein Antrag bei der jeweiligen Schulleitung zu stellen.
Ob ein Kind vorzeitig eingeschult werden kann, entscheidet die Schulleitung. Zuvor wird das Kind schulärztlich untersucht, damit die Schulleitung anhand schulärztlicher Empfehlung über den Antrag entscheiden kann. Ein Rechtsanspruch auf die vorzeitige Einschulung eines Kindes besteht nicht.
Zum Thema „Rückstellung“ finden Sie auf den Seiten "Fragen zur Schulanmeldung": Kommunale Grundschulen und Grundschulen in freier Trägerschaft
Wann wird das Kind zur Schule angemeldet?
Sie können Ihr Kind per Online-Formular oder in der Schule vor Ort anmelden.
Für die Anmeldung per Onlineformular:
Sie können Ihr Kind im Zeitraum vom 1. August 2026 bis 15. September 2026 per Onlineformular zur Schule anmelden.
Den Link dazu erhalten Sie hier in Kürze.
Bitte beachten Sie:
Wenn Sie Ihr Kind per Onlineformular an einer Schule anmelden, erkundigen Sie sich bitte über die Internetseite der Schule, in welcher Form das erste persönliche Kennenlernen gewünscht ist.
Für die Anmeldung in der Schule:
Die Schulanmeldetermine für das Schuljahr 2027/2028 lauten:
Donnerstag, 10. September 2026 und Dienstag, 15. September 2026 jeweils 14 bis 18 Uhr.
Auf der Internetseite der jeweiligen gewünschten Grundschule erfahren Sie, ob die Grundschule einen weiteren Anmeldetag anbietet.
Die Anmeldung erfolgt direkt in der gewünschten Schule, ohne dass Sie vorher eine feste Zeit vereinbaren müssen.
Bitte beachten Sie, dass die Schulplätze nicht am Tag der Anmeldung vergeben werden. Es ist daher unerheblich an welchem der offiziellen Anmeldetage Ihr Kind bei der Grundschule im Schulbezirk angemeldet wird.
Sollten Sie an den Anmeldetagen verhindert sein oder diese verpasst haben, lesen Sie bitte in unseren Fragen und Antworten.
Wo findet die Schulanmeldung statt?
Ihr Kind ist an einer Dresdner Grundschule anzumelden. Die Anmeldung hat an
- einer kommunalen Grundschule des Grundschulbezirkes oder
- an der Universitätsschule oder
- an einer staatlich anerkannten Grundschule in freier Trägerschaft
zu erfolgen.
Welchem Schulbezirk die Anschrift Ihres Kindes (Hauptwohnsitz) zugeordnet ist, erfahren Sie im Grundschulfinder.
Wie erfolgt die Schulanmeldung?
Sie können Ihr Kind an den offiziellen Anmeldetagen zwischen 14 Uhr und 18 Uhr direkt an der gewünschten Schule anmelden, ohne dass Sie vorher eine feste Zeit vereinbaren müssen.
Was ist zur Schulanmeldung mitzubringen?
- Personalausweis des anmeldenden Sorgerechtsinhabers
- Geburtsurkunde des Kindes
- ggf. Anmeldebogen für das Schuljahr 2027/2028 (ausgefüllt und vollständig unterschrieben)
- ggf. Brief des Amtes für Schulen (Abgabe gekennzeichneter Abschnitt bei der Schule)
- ggf. Nachweis über alleiniges Sorgerecht (Gerichtsurteil/ Bestätigung des Jugendamtes)
- ggf. Nachweis über den Umzug (Mietvertrag/ Meldebestätigung)
Den Anmeldebogen können Sie hier herunterladen.
Bitte lesen Sie in den FAQs im Punkt "Muss ich mein Kind zur Schulanmeldung mitnehmen?" nach, ob Sie Ihr Kind zur Schulanmeldung mitnehmen sollen. Möchten Sie Ihr Kind an einer Grundschule in freier Trägerschaft anmelden, verwenden Sie bitte folgendes Formular um eine Schule des Grundschulbezirkes zu informieren:
Bitte lesen Sie in den FAQs im Punkt „Anwesenheit des Kindes bei der Schulanmeldung“ nach, ob Sie Ihr Kind zur Schulanmeldung mitnehmen sollen.
Wie erfahre ich mehr über die Grundschulen?
In der Schuldatenbank finden Sie alle Schulen im Überblick sowie Links zu weiterführenden Informationen.
Wie läuft die Schulaufnahmeuntersuchung ab?
Die ärztliche Schulaufnahmeuntersuchung ist eine Pflichtuntersuchung (§26a SächsSchulG) und wird vom Kinder- und Jugendärztlichen Dienst des Gesundheitsamtes durchgeführt. Weitere Informationen finden Sie unter www.dresden.de/schulaufnahmeuntersuchung.
Wie ist die Schuleinführung organisiert?
Die Schuleinführung erleben Schulanfänger jährlich am Samstag vor Beginn des kommenden Schuljahres.
Dabei übernehmen die Dresdner Grundschulen eigenständig die individuelle Ausgestaltung der Schuleinführung. Informieren Sie sich daher gern bei der Grundschule Ihrer Wahl über das geplante Programm.
Wie melde ich das Kind zum Hort an?
Die Schulanmeldung stellt keine gleichzeitige Hortanmeldung dar. Diese ist getrennt vorzunehmen. Informationen rund um das Thema Hortanmeldung erhalten Sie hier.
Gibt es finanzielle Unterstützung für den Schulstart?
Familien mit wenig Geld können das Bildungspaket erhalten. Es umfasst:
- Schulmaterial
- Mittagessen
- Nachhilfe
- Hobbys
- Ausflüge
- Busfahrkarte
Informieren Sie sich hier: Bildungspaket.