Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de https://www.dresden.de/de/leben/schulen/bildungsbuero/neuzugewanderte/handwerkskoffer-rechtliches.php 13.03.2024 13:39:23 Uhr 03.05.2024 13:39:18 Uhr |
Berufliche Orientierung und Migration - ein Handwerkskoffer für Praktikerinnen und Praktiker
Anerkennung ausländischer Schulabschlüsse
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zum Onlineantrag:
weitere Informationen auch zu Voraussetzungen, Verfahrensablauf, erforderlichen Unterlagen, Fristen und Kosten (Gebühren)
Übersichten Zugänge für Personen mit Aufenthaltsgestattung und Duldung
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Arbeitsförderung und Arbeitserlaubnis
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687 KB)
rechtliche Regelungen zur Arbeitsförderung und Arbeitserlaubnis von Migranten
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Ausbildungsförderung
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748 KB)
rechtliche Regelungen zur Ausbildungsförderung von Migranten
Junge Zugewanderte mit einer Aufenthaltsgestattung und Duldung haben auf ihrem Weg in Ausbildung und Arbeit nicht immer die gleichen Zugänge zu Förderungen, wie anerkannte Geflüchtete oder andere junge Migrantinnen und Migranten. In den Übersichten des IQ-Netzwerks finden sich die Regelungen, mit welchen Förderungen Personen mit Aufenthaltsgestattung und mit Duldung während der Ausbildung, in vorbereitenden Maßnahmen und zur Arbeitsaufnahme unterstützt werden können.
In den Übersichten des IQ Netzwerks finden sich Informationen bezüglich rechtlicher Regelungen bei:
- Ausbildungsförderung mit Aufenthaltsgestattung
- Ausbildungsförderung mit Duldung
- Arbeitserlaubnis und Arbeitsförderung mit Aufenthaltsgestattung in Landeseinrichtungen
- Arbeitsförderung und Arbeitserlaubnis mit Duldung in Landeseinrichtungen Arbeitserlaubnis und Arbeitsförderung mit Aufenthaltsgestattung außerhalb von Landeseinrichtungen
- Arbeitsförderung und Arbeitserlaubnis mit Duldung außerhalb von Landeseinrichtungen
Ausbildungsduldung
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AufenthG
§ 60c Ausbildungsduldung
- Informationen zur Ausbildungsduldung
- Informationen zur Ausbildungs-Duldung und -Aufenthaltserlaubnis
Als Teil des Migrationspakets können junge Zugewanderte mit unsicherem Aufenthalt über die sogenannte Ausbildungsduldung (§ 60c AufenthG) ihren Aufenthalt während der Ausbildung und darüber hinaus (Bleiberecht 3+2-Regelung) sichern.
Seit dem 01.03.2024 ergänzt die neue Aufenthaltserlaubnis zur Berufsausbildung für ausreisepflichtige Menschen nach § 16g AufenthG die Ausbildungsduldung.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Kontakt
Regionale Koordinierungsstelle Berufliche Orientierung
Bildungsbüro
Marcel Noack
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Dr.-Külz-Ring 19
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01067 Dresden
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