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Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de https://www.dresden.de/de/leben/gesundheit/kindergesundheit/untersuchungen/schulaerztliche-untersuchung.php 31.07.2026 12:36:05 Uhr 19.08.2026 17:32:37 Uhr |
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Schulärztliche Untersuchung
Gesetzliche Vorsorgeuntersuchung für Schülerinnen und Schüler zur Beurteilung des Gesundheitszustandes
Die schulärztliche Untersuchung ist eine Vorsorgeuntersuchung für Schülerinnen und Schüler der Klasse 6 an allen öffentlichen Schulen. An Förderschulen finden zusätzliche Untersuchungen in der Regel in zweijährigem Abstand statt.
Eine Teilnahme an der schulärztlichen Untersuchung ist verpflichtend und kostenfrei. Eltern können auf Wunsch daran teilnehmen. Sie haben auch die Möglichkeit, die Untersuchung beim Kinder-/Hausarzt nach den gleichen Kriterien durchführen zu lassen. In diesen Fällen ist der Schulleitung bis zum Tag der schulärztlichen Untersuchung eine ärztliche Bescheinigung über die Durchführung der Untersuchung in einem verschlossenen Umschlag vorzulegen. Entstehende Kosten müssen in diesem Fall durch die Eltern getragen werden.
Schulen in freier Trägerschaft können ein Untersuchungsangebot des Kinder- und Jugendärztlichen Dienstes erhalten.
Ziele
- Untersuchung des allgemeinen Entwicklungs- und Gesundheitszustandes mit besonderem Blick auf den Schulalltag und Vorbeugung von gesundheitlichen Beeinträchtigungen
- Beratungen der Eltern zu gesundheitlichen Problemen oder medizinisch auffälligen Befunden, die die Schulfähigkeit beeinflussen könnten
- gezielte Beratung der Kinder und Jugendlichen zu körperlicher, psychischer und sozialer Gesundheit
Gesetzliche Grundlagen
§ 26a Schulgesetz für den Freistaat Sachsen
Sächsische Schulgesundheitspflegeverordnung
Inhalt
- ganzheitliche körperliche Untersuchung des Kindes inklusive Sehtest (Überprüfung Fernvisus, Farbensehen und Stereosehen), Hörtest und Erfassung metrischer Daten (Körpergröße und -gewicht)
- Impf- und Gesundheitsberatung
- Sozialberatung der Schüler (soziale Gesundheit)
- Ausgabe von Informationsmaterialien zur Gesundheitsförderung
Durchführung
- Eltern werden rechtzeitig über den Untersuchungstermin durch die Schule informiert
- Ausgabe von Informations- und Elternfragebögen vor der Untersuchung erfolgt durch die Schule
- Einzeluntersuchung (circa zehn Minuten) im Schularztzimmer der jeweiligen Schule
Benötigte Unterlagen
Notwendige Unterlagen für den Tag der Untersuchung:
- ausgefüllter und unterschriebener Elternfragebogen
- Impfausweis (nur zur Einsichtnahme und Impfempfehlung)
Ergebnisse
- Eltern erhalten eine schriftliche und vertrauliche Befundinformation sowie gegebenenfalls eine Überweisung an niedergelassene Ärzte bei kontrollbedürftigen Befunden
- Beurteilung des Impfstatus gemäß Empfehlungen der Sächsischen Impfkommission (SIKO)
- Beratung der Schulleitung zu gesundheitlichen Problemen, die im Zusammenhang mit dem Schulbesuch auftreten (Weitergabe personengebundener Daten erfolgt nur bei vorliegender Einwilligung der Eltern)
- Ausstellung der Arbeitslehrebescheinigung (Förderschulbereich)
- anonymisierte Datenerfassung und -auswertung (Grundlage für die Gesundheitsberichterstattung in Sachsen)
Downloads und Links
Downloads
- Formular Schuluntersuchung (Elternfragebogen) (*.pdf, 309 KB)
- Datenschutz-Information (öffentliche Schulen) (*.pdf, 167 KB)
- Datenschutz-Information (freie Schulen) (*.pdf, 168 KB)
- Informationen für Schülerinnen und Schüler (*.pdf, 181 KB)
Links
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kindergesundheit-info.de
Portal zur Kindergesundheit des Bundesinstituts für Öffentliche Gesundheit (BIÖG)
Vorstellung auf Wunsch der Eltern oder auf Veranlassung der Schule
Minderjährige Schülerinnen und Schüler aller Klassen- und Jahrgangsstufen können auf Wunsch der Eltern oder auf Veranlassung der Schule (Begründung erforderlich) mit Einwilligung der Eltern beim Kinder- und Jugendärztlichen Dienst vorgestellt werden. Eltern können hierfür einen Untersuchungstermin vereinbaren.
Kontakt und Zuständigkeiten
Für die Schulen sind unterschiedliche Standorte des Kinder- und Jugendärztlichen Dienstes (KJÄD) zuständig. Bitte prüfen Sie die jeweilige Zuständigkeit bevor Sie Kontakt mit uns aufnehmen.
Zuständigkeiten: Grundschulen
KJÄD West: 12./ 14./ 35./ 37./ 39./ 49./ 56./ 74./ 75./ 76./ 77./ 80./ 81./ 106./ 135./ 139./ 147./ Grundschule Cossebaude / Grundschule Naußlitz
KJÄD Mitte: 6./ 10./ 16./ 25./ 32./ 48./ 51./ 63./ 102./ 108./ 113./ 153.
KJÄD Nord: 4./ 8./ 15./ 19./ 26./ 30./ 41./ 43./ 50./ 59./ 61./ 62./ 82./ 84./ 85./ 88./ 103./ 144./ 148./ Grundschule Langebrück / Grundschule Schönfeld / Grundschule Weißig / Grundschule Weixdorf
KJÄD Süd: 33./ 44./ 47./ 65./ 68./ 70./ 71./ 89./ 90./ 91./ 92./ 93./ 95./ 96./ 117./ 120./ 122./ 129./ Universitätsgemeinschaftsschule
Zuständigkeiten: Oberschulen
KJÄD West: 9./ 35./ 36./ 56./ 76./ 138./ 145./ Oberschule Cossebaude / Oberschule Pieschen / Sportoberschule
KJÄD Mitte: 25./ 32./ 101./ 107.
KJÄD Nord: 30./ 62./ 82./ 88./ Oberschule Weißig / Oberschule Weixdorf / Gemeinschaftsschule Campus Cordis
KJÄD Süd: 46./ 55./ 64./ 66./ 116./ 121./ 128./ Universitätsgemeinschaftsschule
Zuständigkeiten: Gymnasien
KJÄD West: Gymnasium Cotta / Ehrenfried-Walther-von-Tschirnhaus-Gymnasium / Gymnasium Gorbitz / Gymnasium Plauen / Martin-Andersen-Nexö-Gymnasium / Sportgymnasium
KJÄD Mitte: Bertolt-Brecht-Gymnasium / Gymnasium Johannstadt / Gymnasium Tolkewitz / Marie-Curie-Gymnasium / Sächsisches Landesgymnasium für Musik Carl Maria von Weber
KJÄD Nord: Gymnasium Bühlau / Gymnasium Klotzsche / Gymnasium Pieschen / Pestalozzi-Gymnasium / Romain-Rolland-Gymnasium / Gymnasium „Dreikönigsschule“ / Gemeinschaftsschule Campus Cordis
KJÄD Süd: Gymnasium Bürgerwiese / Hans-Erlwein-Gymnasium / J.-A.-Hülße-Gymnasium / Vitzthum-Gymnasium / Gymnasium Linkselbisch-Ost / Universitätsgemeinschaftsschule Dresden
Zuständigkeiten: Förderschulen
KJÄD West: „Astrid-Lindgren“-Schule / Förderzentrum „Am Leutewitzer Park“ / Außenstellen des Förderzentrums „Schule im Albertpark“ an der 139. Grundschule und 36. Oberschule
KJÄD Mitte: Förderzentrum „Dinglingerschule“ / „Erich Kästner“-Schule
KJÄD Nord: Förderzentrum „Johann-Friedrich-Jencke“ / Förderzentrum „Schule im Albertpark“ / Förderzentrum „Prof. Dr. Rainer Fetscher“ / Förderzentrum „A. S. Makarenko“
KJÄD Süd: Schule „Marie“ und „Robinsonschule“ mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung / Förderzentrum „Albert Schweitzer“ / Schule „Am Landgraben“ / Schule „Am Leubnitzbach“ / Außenstelle des Förderzentrums „Schule im Albertpark“ an der 122. Grundschule
Zuständigkeiten: Schulen in freier Trägerschaft
KJÄD West: Aktive Schule / Laborschule
KJÄD Mitte: Dresden International School / Ev. Kreuzgymnasium / Freie Evangelische Schule / Private Ganztagsschule IBB / Freie Montessorischule Huckepack / St.-Benno-Gymnasium / St. Franziskus Schule
KJÄD Nord: Freie Alternativschule / Freie Gartenschule Hellerau / Freie Waldorfschule / Kulturwerkschule / Melli-Beese-Schule / Semper-Oberschule
KJÄD Süd: BIP-Kreativitätsgrundschule / Schule am Burkersdorfer Weg / Christliche Schule / HOGA Schulen / Interkulturelle Waldorfschule / Janusz-Korczak-Schule / Neue Waldorfschule / SRH Montessori Grundschule / SRH Oberschule / Semper-Gymnasium
Standorte
Kinder- und Jugendärztlicher Dienst – Mitte
Landeshauptstadt Dresden
Amt für Gesundheit und Prävention
Besucheranschrift
Dürerstraße 88
01307 Dresden
Öffnungszeiten
Dienstag und Donnerstag 14 bis 18 Uhr
Kinder- und Jugendärztlicher Dienst – Süd
Landeshauptstadt Dresden
Amt für Gesundheit und Prävention
Besucheranschrift
Albert-Wolf-Platz 4
01239 Dresden
Öffnungszeiten
Dienstag und Donnerstag 14 bis 18 Uhr
Kinder- und Jugendärztlicher Dienst – West
Landeshauptstadt Dresden
Amt für Gesundheit und Prävention
Besucheranschrift
Am Waldschlößchen 4
01099 Dresden
Öffnungszeiten
Dienstag und Donnerstag 14 bis 18 Uhr
Kinder- und Jugendärztlicher Dienst – Nord
Landeshauptstadt Dresden
Amt für Gesundheit und Prävention
Besucheranschrift
Bautzner Straße 125
01099 Dresden
Öffnungszeiten
Dienstag und Donnerstag 14 bis 18 Uhr