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Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de https://www.dresden.de/de/leben/gesellschaft/kriminalpraeventiver-rat/graffiti/praeventionsmassnahmen.php 14.08.2025 15:05:04 Uhr 05.12.2025 06:37:59 Uhr |
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Rechtliche Grundlagen
Illegales Graffiti-Sprühen gilt in Deutschland grundsätzlich als Sachbeschädigung und steht damit unter Strafe und wird strafrechtlich verfolgt. Je nach Schwere drohen hohe Geldstrafen oder mühselige Sozialstunden, denn die Person macht sich schadensersatzpflichtig.
In nicht öffentlichen Verfahren drohen jugendlichen Tatverdächtigen (14 - 21 Jahre alt) nach dem Jugendgerichtsgesetz folgende Strafen:
- Erziehungsmaßregeln (§ 9 JGG) in Form von Weisungen (Gebote und Verbote) oder Erziehungshilfen (Erziehungsbeistand)
- Zuchtmittel (§ 13 JGG) durch Verwarnungen, Auflagen (Wiedergutmachung, Entschuldigung, Arbeitsauflagen, Geldspende) oder Jugend-, Freizeit-, Kurz- bzw. Dauerarrest (insgesamt bis vier Wochen)
- Jugendstrafe (§ 17 JGG) in der Jugendstrafanstalt (sechs Monate bis fünf Jahre)
Strafrecht
- Kinder bis 14 Jahre sind nicht strafmündig
- Jugendliche (bis 18 Jahre) und Heranwachsende (bis 21 Jahre)
- Anwendung des Jugendrechts
- nicht öffentliche Verhandlung
- Es drohen Erziehungsmaßregeln, wie Weisungen, Erziehungsbeistand; Zuchtmittel, wie Verwarnungen, Auflagen oder Arrest; sowie Jugendmittel.
- Erwachsene (ab 21 Jahre)
- Anwendung des Erwachsenenstrafrechts
- öffentliche Verhandlungen
Zivilrecht
- Kinder (bis 7 Jahre)
- keine Folgen, da keine eigene Haftung besteht
- Jugendliche (bis 18 Jahre)
- Anwendung des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB)
- Haftung bei vorausgesetzter Einsichtsfähigkeit
- gesamtschuldnerische Haftung aller Beteiligten: Schuldtitel ist 30 Jahre eintreibbar, Verfahrenskosten, Anwaltskosten, Zinsen, Mahngebühren, Gerichtsvollzieherkosten
- Heranwachsende (bis 21 Jahre)
- Anwendung des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB)
- volle Haftung oder gesamtschuldnerische Haftung aller Beteiligten: Schuldtitel ist 30 Jahre eintreibbar, Verfahrenskosten, Anwaltskosten, Zinsen, Mahngebühren, Gerichtsvollzieherkosten
- Erwachsene (ab 21 Jahre)
- Haftung bei Verletzung der Aufsichtspflicht
- gesamtschuldnerische Haftung aller Beteiligten: Schuldtitel ist 30 Jahre eintreibbar, Verfahrenskosten, Anwaltskosten, Zinsen, Mahngebühren, Gerichtsvollzieherkosten