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Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de https://www.dresden.de/de/rathaus/stadtbezirksaemter/altstadt/projektfoerderung.php 17.11.2025 16:06:08 Uhr 05.12.2025 07:12:48 Uhr |
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Mein Projekt fördern lassen
Die Fachförderrichtline Stadtbezirke regelt die Gewährung von Zuwendungen für stadtteilbezogene Vorhaben: Die Stadtbezirksbeiräte können direkt vielfältige Projektideen in den Stadtbezirken fördern. Voraussetzung ist, dass der Bezug zum Stadtteil gegeben ist und die Umsetzung des Vorhabens eine regionale Wirkung erzielt. Dies können insbesondere Zuwendungen für die Durchführung von Stadtteil-, Sport- und Straßenfesten, die Fortschreibung der Stadtteilgeschichte, die Förderung von bürgerschaftlichem Engagement, Maßnahmen der Ortsbildverschönerung oder zur Verbesserung des kulturellen und sozialen Lebens sein. Die Entscheidung über die Bewilligung trifft der zuständige Stadtbezirksbeirat.
Gerade die kleinen Projekte, die von der Bewohnerschaft oder den Vereinen für ihren eigenen Stadtteil initiiert werden, sind wichtig, um das örtliche Zusammenleben zu befördern. So wird bürgerschaftliches Engagement vielfältiger und Partizipation gestärkt.Stadtbezirksamtsleiter André Barth
Formalien
- Antragsberechtigt sind grundsätzlich freie Träger, Vereine, Verbände, Gruppen, Initiativen, Privatpersonen und Körperschaften des öffentlichen Rechts, die Aufgaben im Interesse der Landeshauptstadt Dresden erfüllen und/oder gemeinnützig arbeiten.
- Anträge sind rechtzeitig, jedoch bis spätestens 15. Oktober für das laufende Jahr, beim Stadtbezirksamt Altstadt zu stellen.
Bei Fragen steht Ihnen das Stadtbezirksamt gern beratend zur Seite.
Weitere Informationen
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Förderrichtlinie ab 2023
Seit 1.1.2023 gilt die neue Fachförderrichtlinie der Landeshauptstadt Dresden über die Gewährung von Zuwendungen für stadtteilbezogene Vorhaben (FFRL Stadtbezirke) vom 16.12.2022.
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FAQ Stadtbezirksförderrichtlinie 2024
Hier finden sie Antworten zu häufig gestellten Fragen zur Stadtbezirksförderrichtlinie.
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Antrag
Hier finden sie das Fördermittelportal der Stadt, über das Sie elektronisch den Antrag einreichen können.
Formulare zum Download nach erfolgter Bewilligung
- Anlage 3 Eingangsbestätigung Rechtsbehelfsverzicht Altstadt (*.pdf, 336 KB)
- Anlage 4 Auszahlungsantrag Altstadt (*.pdf, 371 KB)
- Anlage 5 vereinfachter Verwendungsnachweis Altstadt (*.pdf, 514 KB)
- Anlage 5 Verwendungsnachweis Altstadt - Makroprojekt (*.pdf, 424 KB)
- Anlage 6 Publizitätsanforderungen (*.pdf, 207 KB)
Förderlogos zum Download
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Vorgaben zur Verwendung der Förderlogos
(*.pdf,
1 MB)
Für die Verwendung der Förderlogos Stadtbezirksbeiräte gibt es bestimmte gestalterische Vorgaben entsprechend dem Erscheinungsbild der Landeshauptstadt Dresden. Diese sind bei Verwendung unbedingt zu beachten und umzusetzen.
- Logo zur Verwendung (Bilddatei) (*.jpeg, 219 KB)
- Logo zur Verwendung (pdf Datei) (*.pdf, 544 KB)
- schmales Logo zur Verwendung (Bilddatei) (*.jpeg, 203 KB)
- schmales Logo zur Verwendung (pdf Datei) (*.pdf, 539 KB)
Kontakt
Landeshauptstadt Dresden
Stadtbezirksamt Altstadt Direktorium des Oberbürgermeisters
Postanschrift
Postfach 12 00 20
01001 Dresden
Besucheranschrift
Ostra-Allee 11
01067 Dresden
Öffnungszeiten
Montag 9 bis 12 Uhr
Dienstag und Donnerstag 9 bis 12, 13 bis 17 Uhr