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https://www.dresden.de/de/rathaus/dienstleistungen/versteigerung-von-fundsachen.php 04.01.2024 13:31:57 Uhr 29.03.2024 11:12:24 Uhr

Versteigerung von Fundsachen

Menschen warten, dass eine Versteigerung beginnt

Wenn keine Finderrechte geltend gemacht wurden, werden die abgegebenen Sachen öffentlich sowie in Einzelfällen online über die Zollauktion versteigert.

Hinweis für Finder

Finder, die bei Ablieferung der Fundsache ihren Anspruch auf Eigentumserwerb geltend gemacht haben, werden vom Fundbüro nicht gesondert informiert. Nach Ablauf der Frist von 6 Monaten ist die Herausgabe innerhalb eines Monats durch den Finder unaufgefordert zu beantragen.