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https://www.dresden.de/de/rathaus/dienstleistungen/schulpflicht_ruhen.php 04.05.2026 11:23:17 Uhr 13.08.2026 23:56:52 Uhr

Ruhen der Schulpflicht

Für Kinder und Jugendliche, die aus gesundheitlichen Gründen längerfristig die Schule nicht besuchen und nicht aktiv am Unterricht teilnehmen können, kann das Ruhen der Schulpflicht beantragt werden.

Nach § 29 Sächsisches Schulgesetz wird anhand medizinischer und psychologischer Gutachten geprüft, ob eine Schulunfähigkeit vorliegt. Gesundheitliche Gründe können körperlicher, geistiger und psychischer Art sein. Liegen jedoch längerfristige Erkrankungen vor, die es lediglich unmöglich machen, die Schule zu besuchen, kann vom Landesamt für Schule und Bildung geprüft werden, ob eine Alternativbeschulung in Frage kommt.

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