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Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de https://www.dresden.de/de/rathaus/dienstleistungen/schulpflicht_ruhen.php 04.05.2026 11:23:17 Uhr 13.08.2026 23:56:52 Uhr |
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Ruhen der Schulpflicht
Nach § 29 Sächsisches Schulgesetz wird anhand medizinischer und psychologischer Gutachten geprüft, ob eine Schulunfähigkeit vorliegt. Gesundheitliche Gründe können körperlicher, geistiger und psychischer Art sein. Liegen jedoch längerfristige Erkrankungen vor, die es lediglich unmöglich machen, die Schule zu besuchen, kann vom Landesamt für Schule und Bildung geprüft werden, ob eine Alternativbeschulung in Frage kommt.
Vorgehen
Benötigte Unterlagen
Online-Antrag
Gesetzliche Grundlagen
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