Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.dehttps://www.dresden.de/de/rathaus/dienstleistungen/makler.php 02.12.2020 14:18:21 Uhr 06.03.2021 11:18:37 Uhr |
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Makler, Darlehensvermittler, Bauträger, Baubetreuer, Wohnimmobilienverwalter
Wenn Sie gewerbsmäßig als Makler, Darlehensvermittler, Bauträger, Baubetreuer oder Wohnimmobilienverwalter tätig werden wollen, brauchen Sie eine Erlaubnis der zuständigen Behörde.
Erlaubnis für das Gewerbe der Makler, Darlehensvermittler, Bauträger, Baubetreuer, Wohnimmobilienverwalter beantragen
Gewerbe anmelden
Prüfungsbericht nach § 16 Makler-und Bauträgerverordnung (MaBV) einreichen
Gewerbetreibende im Sinne des § 34c Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 der Gewerbeordnung müssen für jedes Jahr einen Prüfbericht oder eine Negativerklärung übermitteln.
Leitung des Betriebes nach §9 MaBV anzeigen
Der Gewerbetreibende hat der zuständigen Behörde unverzüglich anzuzeigen, welche Personen mit der Leitung des Betriebes oder einer Zweigniederlassung beauftragt sind.
Weiterbildungspflicht für Immobilienmakler und Wohnimmobilienverwalter
Kontakt
Landeshauptstadt Dresden
SG Sonstige Gewerbeerlaubnisse
Sachgebietsleiterin
Besucheranschrift
Augsburger Straße 3
Telefon
0351-4885870
Fax 0351-4885813
E-Mail
Gewerbeangelegenheiten@dresden.de
Postanschrift
PF 12 00 20
01001 Dresden