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Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de https://www.dresden.de/de/rathaus/dienstleistungen/gewerblicher-verkehr-taxi-mietwagenkonzessionen-gelegenheitsverkehr.php 19.12.2025 12:54:22 Uhr 19.12.2025 20:11:59 Uhr |
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Taxi- & Mietwagenkonzessionen, Gelegenheitsverkehr
Wenn Sie gewerbliche Personenbeförderung mit Pkw oder Kraftomnibussen durchführen wollen, benötigen Sie eine Erlaubnis nach dem Personenbeförderungsgesetz. Betriebliche Änderungen müssen Sie ebenfalls beantragen oder anzeigen.
Es gibt Taxikonzessionen, Mietwagenkonzessionen und Genehmigungen für den Gelegenheitsverkehr mit Kraftomnibussen, Ausflugsfahrten und Ferienzielreisen. Zur kurzfristigen Erweiterung des Fuhrparks können Mietwagenunternehmen Eventkonzessionen beantragen. Sie können so flexibler auf die höhere Nachfrage bei Großveranstaltungen reagieren.
Betriebliche Änderungen: Anträge, mit denen Sie Änderungen in Ihrem Unternehmen beantragen oder anzeigen, finden Sie auch auf dieser Seite unter Online-Anträge.
Grundlage für die Ausgabe zusätzlicher Taxigenehmigungen ist eine bestehende Warteliste.
Informationen zur Dienstleistung:
Voraussetzungen
Benötigte Unterlagen
Online-Anträge und benötigte Formulare
Rechtsgrundlagen
Kontakt
Gewerblicher Personen- u. Güterverkehr (SG)
Landeshauptstadt Dresden
Straßen- und Tiefbauamt
Abt. Straßenverkehr
Besucheranschrift
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01069 Dresden
Postanschrift
Postfach 12 00 20
01001 Dresden
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| Donnerstag | 9 bis 12, 13 bis 17 Uhr |