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https://www.dresden.de/de/rathaus/dienstleistungen/gewerberauskunft.php 29.06.2015 12:26:04 Uhr 28.03.2024 09:26:20 Uhr

Gewerberegisterauskunft

Gewerberegisterauskunft beantragen

Das Gewerberegister ist ein von den Gemeindeverwaltungen geführtes Verzeichnis über die gemäß § 14 Gewerbeordnung in der Gemeinde angezeigten gewerblichen Betriebe. Öffentliche Stellen und Privatpersonen können auf Antrag einen Auszug aus dem Gewerberegister erhalten. 

Der Name, die betriebliche Anschrift und die angezeigte Tätigkeit der oder des Gewerbetreibenden sind allgemein zugänglich. Für eine darüber hinausgehende erweiterte Gewerberegisterauskunft müssen Sie ein rechtliches Interesse nachweisen.

Vorgehen zur Antragstellung

Den Antrag auf Auskunft aus dem Gewerberegister finden Sie unter „Benötigte Formulare“. Bitte reichen Sie den ausgefüllten und unterschriebenen Antrag per E-Mail an gewerbeangelegenheiten@dresden.de ein. Sie können den Antrag auch per Post an folgende Adresse senden

Landeshauptstadt Dresden
Ordnungsamt
Gewerbeabteilung/Register
Postfach 120020
01001 Dresden

oder ihn in den Hausbriefkasten am Haupteingang des Verwaltungsgebäudes Augsburger Straße 3, 01309 Dresden einwerfen.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitung des Anliegens dauert etwa eine Woche. Nach Antragsbearbeitung erhalten Sie per Post die beantragte Auskunft aus dem Gewerberegister sowie einen Gebührenbescheid.

Wichtig: Nicht zu verwechseln mit der Gewerberegisterauskunft ist die Gewerbezentralregisterauskunft vom Bundesamt für Justiz in Bonn. Diese wird etwa für die Teilnahme an öffentlichen Ausschreibungen und zur Beantragung von Erlaubnissen benötigt. Die Kosten der Gewerbezentralregisterauskunft betragen 13 Euro. Unter „Wichtige Links“ finden Sie den Link zum Online-Portal des Bundesamtes für Justiz, wo die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister online beantragt werden kann. Für den Antrag benötigen Sie ein elektronisches Ausweisdokument. Wenn Sie das Online-Portal nicht nutzen können und es handelt sich um eine juristische Person, stellen Sie den Antrag bitte formlos per E-Mail oder auf dem Postweg bei der Dresdner Gewerbeabteilung. Möchten Sie einen Antrag auf Auszug aus dem Gewerbezentralregister als natürliche Person stellen, dann wenden Sie sich bitte an ein Bürgerbüro der Landeshauptstadt Dresden.
 

Kosten/Gebühren

Gebührenbeschreibung:

einfache Auskunft: EUR 12,00; erweiterte Auskunft: EUR 28,00

Minimal Gebühren: 12,00 Euro

Maximal Gebühren: 28,00 Euro