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https://www.dresden.de/de/rathaus/dienstleistungen/gestaltungssatzungen.php 03.05.2018 11:36:28 Uhr 25.04.2024 10:34:58 Uhr

Gestaltungssatzungen

In Gebieten der Stadt, die einer besonderen gestalterischen Aufmerksamkeit bedürfen, kann die Gemeinde auf der Grundlage des § 89 der Sächsischen Bauordnung (SächsBO) Gestaltungssatzungen erlassen. Diese schreiben die konkrete Gestaltung von Gebäuden und Freiflächen vor. Zu den Inhalten wenden Sie sich bitte an die Abteilung Stadtplanung Stadtgebiet beziehungsweise an die Abteilung Stadtplanung Innenstadt (Altstadt/Neustadt).

Die Festsetzungen der Gestaltungssatzungen sind bei der Errichtung und Änderung baulicher Anlagen sowie bei Anlagen der Außenwerbung zu beachten.

Auskünfte zur Antragstellung bei Nichteinhaltung der Festsetzungen einer Gestaltungssatzung erhalten Sie im Bauaufsichtsamt, Sachgebiet Zentrale Antrags- und Vorprüfstelle (ZAVS). 

In der Landeshauptstadt Dresden gelten für folgende Bereiche Gestaltungssatzungen:

Sie können sich die Gebiete auch im Themenstadtplan anzeigen lassen