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https://www.dresden.de/de/rathaus/dienstleistungen/fahrradabstellanlagen.php 30.09.2025 11:05:50 Uhr 05.12.2025 07:14:18 Uhr

Fahrradabstellanlagen/-bügel

Es besteht die Möglichkeit, auf Initiative von Vermietern, Gewerbetreibenden usw. eine fest eingebaute Fahrradabstellanlage (bestehend aus mindestens einem Fahrradanlehnbügel) im öffentlichen Verkehrsraum zu beantragen. Das Straßen- und Tiefbauamt prüft die Standorte auf Zulässigkeit und übernimmt die Planung, Errichtung und die laufende Instandhaltung der Fahrradabstellanlagen. Vor der Umsetzung schließt das Straßen- und Tiefbauamt mit dem Antragstellenden eine Vereinbarung zur Errichtung der genehmigten Fahrradabstellanlage. Bitte beachten Sie, dass mit Ihrem Antrag kein Rechtsanspruch auf Zustimmung zur beantragten Sondernutzung besteht.


Kontakt

Straßenplanung und Bau (Abt.)

Landeshauptstadt Dresden
Straßen- und Tiefbauamt

Postanschrift

Postfach 12 00 20
01001 Dresden

Öffnungszeiten

Montag 9 bis 12 Uhr
Dienstag 9 bis 12, 13 bis 17 Uhr
Donnerstag 9 bis 12, 13 bis 17 Uhr