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https://www.dresden.de/de/rathaus/dienstleistungen/fahrradabstellanlagen.php 11.09.2024 15:42:04 Uhr 19.09.2024 13:05:21 Uhr

Fahrradabstellanlagen/-bügel

Es besteht die Möglichkeit, auf Initiative von Vermietern, Gewerbetreibenden usw. eine fest eingebaute Fahrradabstellanlage (bestehend aus mindestens einem Fahrradanlehnbügel) im öffentlichen Verkehrsraum zu beantragen. Das Straßen- und Tiefbauamt prüft die Standorte auf Zulässigkeit und übernimmt die Planung, Errichtung und die laufende Instandhaltung der Fahrradabstellanlagen. Vor der Umsetzung schließt das Straßen- und Tiefbauamt mit dem Antragstellenden eine Vereinbarung zur Errichtung der genehmigten Fahrradabstellanlage. Bitte beachten Sie, dass mit Ihrem Antrag kein Rechtsanspruch auf Zustimmung zur beantragten Sondernutzung besteht.


Kontakt

Nahmobilität/ Verkehrstechnik (SG)

Landeshauptstadt Dresden
Straßen- und Tiefbauamt
Abt. Straßenplanung und Bau


Postanschrift

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Dienstag 9 bis 12, 13 bis 17 Uhr
Donnerstag 9 bis 12, 13 bis 17 Uhr

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