Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de https://www.dresden.de/de/rathaus/dienstleistungen/fahrradabstellanlagen.php 11.09.2024 15:42:04 Uhr 19.09.2024 13:05:21 Uhr |
Fahrradabstellanlagen/-bügel
Es besteht die Möglichkeit, auf Initiative von Vermietern, Gewerbetreibenden usw. eine fest eingebaute Fahrradabstellanlage (bestehend aus mindestens einem Fahrradanlehnbügel) im öffentlichen Verkehrsraum zu beantragen. Das Straßen- und Tiefbauamt prüft die Standorte auf Zulässigkeit und übernimmt die Planung, Errichtung und die laufende Instandhaltung der Fahrradabstellanlagen. Vor der Umsetzung schließt das Straßen- und Tiefbauamt mit dem Antragstellenden eine Vereinbarung zur Errichtung der genehmigten Fahrradabstellanlage. Bitte beachten Sie, dass mit Ihrem Antrag kein Rechtsanspruch auf Zustimmung zur beantragten Sondernutzung besteht.
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Kontakt
Nahmobilität/ Verkehrstechnik (SG)
Landeshauptstadt Dresden
Straßen- und Tiefbauamt
Abt. Straßenplanung und Bau
Postanschrift
Postfach 12 00 20
01001 Dresden
Öffnungszeiten
Montag | 9 bis 12 Uhr |
Dienstag | 9 bis 12, 13 bis 17 Uhr |
Donnerstag | 9 bis 12, 13 bis 17 Uhr |
Lingnerallee 3
Etage/Raum 3/6324
01069 Dresden