Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de https://www.dresden.de/de/rathaus/dienstleistungen/erstausstattung.php 25.10.2017 08:13:59 Uhr 03.02.2023 07:16:31 Uhr |
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Erstausstattung
Erstausstattung beantragen
Im Rahmen der Grundsicherung nach dem Zweiten bzw. Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB II bzw. SGB XII) haben leistungsberechtigte Personen in akuten Notlagen einen Anspruch auf die folgenden einmaligen Leistungen:
- Erstausstattung für die Wohnung (einschließlich Haushaltsgeräte),
- Erstausstattung für die Bekleidung,
- Erstausstattung bei Schwangerschaft und/oder
- Erstausstattung bei Geburt.
Diese Leistungen dienen der Existenzsicherung.
Sie werden vom Jobcenter bzw. vom Sozialamt zusätzlich zur Regelleistung erbracht, wenn den Leistungsberechtigten elementare Dinge zum Leben fehlen - zum Beispiel ein Bett, eine Kochstelle, warme Sachen, Umstandsbekleidung oder ein Babybett. Solche Erstausstattungsbedarfe entstehen bspw. bei Überschwemmungen und Wohnungsbränden. Weitere Informationen enthalten die Infoblätter.
Benötigte Dokumente
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Polizeibericht
insbesondere bei Diebstahl, Wohnungsbrand etc.
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ärztliches Attest
wenn die Notlage gesundheitlich bedingt ist
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Mutterpass
für die Erstausstattung bei Schwangerschaft und bei Geburt
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oder ähnlicher Nachweis
Benötigte Formulare
Hilfreiche Infoblätter
Rechtliche Grundlagen
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Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) - Grundsicherung für Arbeitsuchende
§ 24 Abs. 3 SGB II
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Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII) - Sozialhilfe
§ 31 Abs. 1 SGB XII
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Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
§ 2 Abs. 1 und § 6 Abs. 1 AsylbLG