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https://www.dresden.de/de/rathaus/dienstleistungen/erklaerung-nach-dem-selbstbestimmungseintrag.php 29.10.2025 11:48:32 Uhr 05.12.2025 07:14:15 Uhr

Erklärung zum Geschlecht (Selbstbestimmungsgesetz)

Jede Person, deren Geschlechtsidentität von ihrem Geschlechtseintrag im Personenstandsregister abweicht, kann gegenüber dem Standesamt erklären, dass diese Angabe geändert werden soll. Mit der Erklärung werden die Vornamen bestimmt, die die Person zukünftig führen will. Diese müssen dem gewählten Geschlechtseintrag entsprechen.

Erklärungen nach dem Selbstbestimmungsgesetz werden im Sachgebiet Fortführung des Standesamtes Dresden aufgenommen. Häufig gestellte Fragen zum Selbstbestimmungsgesetz und den Auswirkungen der Erklärung beantwortet das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend hier

Sachgebiet Fortführung

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