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https://www.dresden.de/de/rathaus/dienstleistungen/erhaltungssatzung.php 26.11.2025 11:05:34 Uhr 05.12.2025 06:37:41 Uhr

Erhaltungssatzung

In Gebieten mit einer Erhaltungssatzung sollen besondere städtebauliche oder soziale Merkmale geschützt werden. Deshalb benötigen Bauvorhaben wie Neubauten, Abrisse, Umbauten oder Nutzungsänderungen eine Genehmigung nach § 173 BauGB.