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Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de https://www.dresden.de/de/rathaus/dienstleistungen/belehrung-ifsg.php 03.08.2026 09:04:31 Uhr 13.08.2026 04:46:54 Uhr |
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Infektionsschutzbelehrung
Belehrung für Beschäftigte im hygienischen Umgang mit Lebensmitteln nach § 42 und 43 Infektionsschutzgesetz (Gesundheitszeugnis)
Arbeiten Sie in der Gastronomie, einer Einrichtung mit oder zur Gemeinschaftsverpflegung oder im lebensmittelverarbeitenden Gewerbe? Dann benötigen Sie ein Gesundheitszeugnis.
Um das Gesundheitszeugnis zu erhalten, müssen Sie an einer Infektionsschutzbelehrung teilnehmen. Diese kann bequem online oder vor Ort beim Amt für Gesundheit und Prävention durchgeführt werden. Für beide Verfahren muss ein Termin gebucht werden.
Allgemeine Informationen
Kosten
Online-Belehrung
Belehrung in Präsenz
Kontakt
Kontakt
Infektionsschutzbelehrung
Landeshauptstadt Dresden
Amt für Gesundheit und Prävention
Hygienischer Dienst (Infektionsschutz)
Hinweis: Der Zugang ist nicht barrierefrei.
Postanschrift
Postfach 12 00 20
01001 Dresden
Besucheranschrift
Ortsamt Leuben, Hertzstraße 23
01257 Dresden