Benötigte Unterlagen
- Eigenkapitalnachweis, gegebenenfalls mit Zusatzbescheinigung.
Das erforderliche Eigenkapital ist abhängig vom eingesetzten Fuhrpark. Dazu gibt es folgende Zusammensetzungen:
- Fuhrpark mit ausschließlich zul. Gesamtmasse über 3,5 Tonnen → 9.000 Euro für das erste und 5.000 Euro für jedes weitere Fahrzeug
- Fuhrpark mit ausschließlich zul. Gesamtmasse über 2,5 Tonnen bis 3,5 Tonnen → 1.800 Euro für das erste und 900 Euro für jedes weitere Fahrzeug
- Gemischter Fuhrpark mit über 3,5 Tonnen und 2,5 Tonnen zul. Gesamtmasse → 9.000 Euro für das erste über 3,5 Tonnen, 5.000 Euro für jedes weitere Fahrzeug über 3,5 Tonnen und 900 Euro für jedes weitere Fahrzeug über 2,5 Tonnen bis 3,5 Tonnen
- Der Nachweis muss einen Stichtag vorweisen, welcher am Tag, an dem alle für die Entscheidung über den Antrag erheblichen Unterlagen vorliegen, nicht älter als ein Jahr sein darf.
- Fachkundenachweis (Prüfungszeugnis der IHK) für den Unternehmenden/Verkehrsleitenden.
Für die Anerkennung leitender Tätigkeiten im Sinne des Artikel 9 der Verordnung (EG) Nr. 1071/2009 für den ausschließlichen Einsatz eines Fuhrparkes mit zul. Gesamtmasse über 2,5 Tonnen bis maximal 3,5 Tonnen müssen zusätzliche Unterlagen eingereicht werden. Bund und Länder haben sich darauf verständigt, von der Möglichkeit des Artikels 9 Absatz 2 Gebrauch zu machen. Das bedeutet, dass Personen, die ein Güterkraftverkehrsunternehmen leiten, welches nur Kraftfahrzeuge oder Fahrzeugkombinationen mit einer zulässigen Gesamtmasse von höchstens 3,5 Tonnen nutzt, von der in Artikel 8 Absatz 1 genannten Prüfung auf Antrag befreit werden können. Sie müssen nachweisen können, dass sie in dem Zeitraum von zehn Jahren vor dem 20. August 2020 ohne Unterbrechung ein Unternehmen derselben Art geleitet haben. Das Vorliegen dieser Voraussetzung ist bei der Antragstellung durch Vorlage geeigneter Unterlagen nachzuweisen.
- Führungszeugnis nach Belegart Null. Bei juristischen Personen mit mehreren Geschäftsführenden benötigt jeder Geschäftsführende ein solches Führungszeugnis, ebenso der Verkehrsleitende. Das Führungszeugnis beantragen Sie bei der zuständigen Behörde Ihres Wohnortes - wenn Ihr Hauptwohnsitz Dresden ist, im nächstgelegenen Bürgerbüro bzw. im Zentralen Bürgerbüro Altstadt im 5. OG der Galeria, Pragerstr. 12, 01069 Dresden.
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister nach Belegart Neun. Bei juristischen Personen werden ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister für die juristische Person benötigt und einer für jeden Geschäftsführenden, außerdem für den Verkehrsleitenden. Den Auszug aus dem Gewerbezentralregister beantragen Sie an Ihrem Hauptwohnsitz - wenn das Dresden ist, beim Ordnungsamt, Abteilung Gewerbeangelegenheiten
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes des Wohn- und des Betriebssitzes von allen Beteiligten. Die Unbedenklichkeitsbescheinigungen dürfen an dem Tag, an dem die Antragsunterlagen vollständig vorliegen, nicht älter als drei Monate sein.
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Stadtkasse von allen Beteiligten. Die Unbedenklichkeitsbescheinigung darf an dem Tag, an dem die Antragsunterlagen vollständig vorliegen, nicht älter als drei Monate sein.
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Krankenkassen. Diese Bescheinigung benötigen Sie von den Krankenkassen, bei denen Ihre Arbeitnehmer versichert sind sowie eventuell für sich selbst, wenn Sie privat versichert sind. Die Unbedenklichkeitsbescheinigungen dürfen an dem Tag, an dem die Antragsunterlagen vollständig vorliegen, nicht älter als drei Monate sein.
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der BG Verkehr (Berufsgenossenschaft für Verkehrswirtschaft, Post-Logistik und Telekommunikation). Sollten Sie einer anderen Berufsgenossenschaft angehören, so bleiben Sie auch im Falle einer Tätigkeitsänderung dieser zugeordnet. Dementsprechend muss eine Bescheinigung dieser Berufsgenossenschaft eingereicht werden. Die Unbedenklichkeitsbescheinigung darf an dem Tag, an dem die Antragsunterlagen vollständig vorliegen, nicht älter als drei Monate sein.
- wenn ein Geschäftsführender oder Verkehrsleitender eingesetzt ist: Arbeitsvertrag, Nachweis der fachlichen Eignung und der hauptberuflichen Tätigkeit
Im Einzelfall können darüber hinaus weitere Unterlagen notwendig sein. Hierüber informieren wir Sie gern in einem persönlichen Beratungsgespräch.