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Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2026/02/pm_021.php 10.02.2026 14:11:35 Uhr 10.02.2026 16:14:33 Uhr |
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Zur Sicherheit während der Versammlungslage am 13. und 14. Februar
Stadt erlässt Allgemeinverfügung und richtet Flugverbotszone für Drohnen und Flugmodelle ein
Aufgrund der Gefahrenlage rund um die zahlreichen Versammlungen am Freitag, 13. Februar, und Sonnabend, 14. Februar 2026, ordnet die Landeshauptstadt Dresden zur Gefahrenabwehr ein Verbot zum Mitführen bestimmter Gegenstände sowie eine Lautstärkebeschränkung für Versammlungen an.
Von Freitag, 13. Februar 2026, ab 10 Uhr, bis Sonnabend, 14. Februar 2026, 23 Uhr, dürfen die in der Allgemeinverfügung aufgeführten Gegenstände und Verhaltensweisen, die geeignet und den Umständen nach dazu bestimmt sind, Personen zu verletzen oder Sachen zu beschädigen, die Feststellung der Identität zu verhindern oder Vollstreckungsmaßnahmen eines Trägers von Hoheitsbefugnissen abzuwehren, einzeln oder in Kombination nicht mitgeführt bzw. nicht aufgezeigt werden. Im Übrigen sind in der Allgemeinverfügung weitere Gegenstände und Verhaltensweisen normiert, die im benannten Zeitraum in Hinblick auf ein Uniformierungs- und Militanzverbot einzeln oder in Kombination nicht mitgeführt oder aufgezeigt werden dürfen.
Die Anordnung gilt im Bereich:
- Marienbrücke, Antonstraße, Hansastraße, Hansaplatz, Schlesischer Platz (einschließlich Bahnhofsgelände), Bautzner Straße, Königsbrücker Straße, Louisenstraße, Rothenburger Straße, Alaunstraße, Albertplatz, Albertstraße, Carolaplatz
- St. Petersburger Straße, Am Hauptbahnhof, Friedrich-List-Platz, Fritz-Löffler-Straße, Reichenbachstraße, Hochschulstraße, Lukasstraße, Fritz-Löffler-Straße, Bayrische Straße, Hohe Straße, Wielandstraße
- Budapester Straße, Chemnitzer Straße, Altplauen (einschließlich Bahnhofsgelände),
- Tharandter Straße, Löbtauer Straße, Fröbelstraße, Waltherstraße (einschließlich Bahnhofsgelände), Friedrichstraße, Am Bramschkontor, Magdeburger Straße, Weißeritzstraße, Ostra-Ufer
Die Allgemeinverfügung steht im elektronischen Amtsblatt der Landeshauptstadt Dresden in der Ausgabe vom 9. Februar 2025 unter www.dresden.de/amtsblatt.
Die Landeshauptstadt Dresden veröffentlicht außerdem Fragen und Antworten zur Allgemeinverfügung unter www.dresden.de/versammlungsbehoerde.
Im Weiteren wird in Hinblick auf die angemeldeten Versammlungen und Gedenkveranstaltungen mit hoher Teilnehmerzahl sowie auf die erhöhten Sicherheitsanforderungen im Stadtgebiet Dresden eine zeitlich befristete Flugverbotszone für Drohnen und Flugmodelle eingerichtet. Der Zeitraum gilt von 13. Februar 2026, 12 Uhr, bis 14. Februar 2026, 20 Uhr. Die Flugverbotszone umfasst einen Radius von einer nautischen Meile um den Altmarkt Dresden und gilt vom Boden bis 1000 ft AMSL (Feet Above Mean Sea Level, deutsch: Fuß über dem mittleren Meeresspiegel). Innerhalb dieses Bereichs sind Drohnen- und Modellflugzeuge untersagt. Ausgenommen sind ausschließlich polizeiliche Einsätze. Die Maßnahme dient der Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit und dem Schutz aller Teilnehmenden. Zuwiderhandlungen können ordnungsrechtlich geahndet werden.