Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2024/09/pm_115.php 27.09.2024 11:45:46 Uhr 16.10.2024 00:47:29 Uhr |
Allgemeinverfügung zur Gewährleistung der Sicherheit bei Fußballspiel
Aufgrund der Einstufung des am Sonntag, 29. September 2024, stattfindenden Fußballspiels der SG Dynamo Dresden gegen Alemannia Aachen als Hochrisikospiel und der entsprechenden Gefahr eines hohen Gewaltpotenzials ordnet die Landeshauptstadt Dresden zur Gefahrenabwehr ein Verbot zum Mitführen bestimmter Gegenstände an.
Am Spieltag dürfen zwischen 12 Uhr und 20 Uhr folgende Gegenstände, die geeignet und den Umständen nach dazu bestimmt sind, Personen zu verletzen oder Sachen zu beschädigen, die Feststellung der Identität zu verhindern oder Vollstreckungsmaßnahmen eines Trägers von Hoheitsbefugnissen abzuwehren nicht mitgeführt werden: Metallstangen, Ketten (ausgenommen Schmuck), Pyrotechnische Erzeugnisse jeglicher Art, Steine, Messer, Scheren, Arbeits- und Protektorenhandschuhe sowie durchstichhemmende Handschuhe, Schutzwesten, Protektoren, Boxermundschutz/Gebissschutz, Helme, Sturmhauben, Masken (ausgenommen medizinische Masken), Einwegoveralls, Schlauchschals.
Die Anordnung gilt im Bereich Lennéplatz, Parkstraße in westlicher Richtung bis Einmündung Blüherstraße, Blüherstraße in nordöstlicher Richtung bis zur Grunaer Straße, Grunaer Straße stadtauswärts bis Straßburger Platz sowie Lennéstraße ab Straßburger Platz bis Lennéplatz.
Die Allgemeinverfügung steht im elektronischen Amtsblatt der Landeshauptstadt Dresden in der Ausgabe vom 27. September 2024 unter www.dresden.de/amtsblatt