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https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2024/05/pm_084.php 24.05.2024 12:27:33 Uhr 16.06.2024 22:35:05 Uhr

Modellprojekt für geduldete Geflüchtete - „Perspektive Bleiberecht Dresden“ soll Hoffnung machen

Gemeinsame Pressemitteilung der Ausländerbehörde Dresden und des Sächsischen Flüchtlingsrates e. V.

In Sachsen leben über 13.000 Geflüchtete in Duldung. Viele dieser Menschen verbleiben über Jahre in rechtlicher Schwebe, da aus diversen Gründen weder eine Abschiebung noch ein Ankommen im Freistaat möglich ist. Das im März gestartete Modellprojekt „Perspektive Bleiberecht Dresden“ zwischen der Ausländerbehörde Dresden und dem Flüchtlingsrat und will hier Abhilfe schaffen. Es dient dazu, langjährig Geduldeten Perspektiven für einen Aufenthaltsstatus aufzuzeigen und somit auch die Verwaltung zu entlasten.

„Die Mehrheit der Geduldeten, die seit Jahren in Dresden leben, sind längst in der Stadt angekommen. Sie haben sich ein neues Leben aufgebaut, Kinder wurden geboren, Freundschaften sind entstanden und manche haben sogar nach erfolgter Genehmigung eine Arbeit gefunden.“

Dr. Ramona Sickert, Projektkoordinatorin „Perspektive Bleiberecht Dresden“

Trotz dieser Integration sehen sie sich auf dem Weg in einen gesicherten Aufenthalt mit zahlreichen Hürden konfrontiert. Die kommissarische Abteilungsleiterin der Ausländerbehörde Dresden, Denise Gräfe, begrüßt deshalb das Vorhaben:

„Das Modellprojekt und die Zusammenarbeit mit dem Flüchtlingsrat können dabei helfen, langzeitgeduldeten Menschen eine Perspektive zu geben, damit sie schneller von den bereits bestehenden Bleiberechtsregelungen etwa für eine nachhaltige Integration profitieren können.“

Denise Gräfe, kommissarische Abteilungsleiterin der Ausländerbehörde Dresden

Hierfür stellt beispielsweise das von der aktuellen Bundesregierung eingeführte Chancenaufenthaltsrecht eine Option dar. Die vom Flüchtlingsrat zur Verfügung gestellten Beratungsstrukturen hinsichtlich von geduldeten Ausländern zur Rechtsmaterie und den Antragsformalitäten entlasten die Ausländerbehörde und ermöglichen so möglicherweise schnelle Entscheidungsprozesse. 

Duldung – Leben in ständiger Unsicherheit

Eine Duldung stellt nach dem Aufenthaltsrecht keinen Aufenthaltstitel dar und bietet nur einen unsicheren Status mit ständiger Angst vor einer Abschiebung. Schulkarrieren, Arbeitsverläufe und Ausbildungen stehen immer unter diesem Vorbehalt, was auch für Firmen und Ausbildungsbetriebe eine große Unsicherheit bedeutet. Menschen mit einer Duldung werden oft nicht eingestellt und bekommen schwerer einen Ausbildungsplatz. Es existieren zwar Bleiberechtsregelungen für langjährig Geduldete nach erfolglosem Asylverfahren, doch die Hürden wie Identitätsklärung, Passbeschaffung, Spracherwerb und lebensunterhaltssichernde Arbeit sind oftmals hoch.

Modellprojekt als Novum in Sachsen

Genau hier setzt das neue Modellprojekt „Perspektive Bleiberecht Dresden“ an, das seit dem 1. März 2024 im Sächsischen Flüchtlingsrat arbeitet. Es unterstützt in Zusammenarbeit mit der Ausländerbehörde vor allem in Dresden lebende langzeitgeduldete Menschen bei dem Weg in einen gesicherten Aufenthalt. Zum ersten Mal wurde modellhaft eine Kooperation zwischen der Ausländerbehörde der Landeshauptstadt Dresden und dem Sächsischen Flüchtlingsrat vereinbart. Das Projekt wird bis Ende 2026 über die regionale Fachkräfteallianz gefördert.

Sickert erklärt die mit dem Projekt verbundene Hoffnung:

„Konstruktiver und vertrauensvoller Austausch dient nicht nur der Aufenthaltssicherung von Betroffenen, sondern kann auch ein Vorbild für weitere Kooperationen von Integrationsakteuren in anderen sächsischen Kommunen sein.“

Dr. Ramona Sickert, Projektkoordinatorin „Perspektive Bleiberecht Dresden“