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https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2023/05/pm_079.php 30.05.2023 16:18:01 Uhr 24.04.2024 03:47:33 Uhr

Landeshauptstadt Dresden begrüßt verbesserte staatliche Förderung für Sozialwohnungen

Dr. Kristin Klaudia Kaufmann, Dresdens Beigeordnete für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Wohnen, begrüßt die neu gefasste Förderrichtlinie „preisgünstiger Mietwohnraum“ (FRL pMW), die das sächsische Kabinett heute (30. Mai 2023) beschlossen hat. Die Förderung ermöglicht Modernisierungsmaßnahmen in bestehendem Wohnraum, der anschließend als Sozialwohnung mietpreis- und belegungsgebunden vermietet wird.
Kaufmann: „Es war an der Zeit, Dresden in die Fördergebietskulisse einzubeziehen, denn auch bei uns besteht Modernisierungsbedarf. Die neue Förderung leistet einen Beitrag dafür, dass vorhandener Wohnraum energetisch hochwertig saniert wird. Das spart Energie und das kommt auch den Bewohnerinnen und Bewohnern der Sozialwohnungen zugute“. Bisher wurde in den beiden Großstädten Dresden und Leipzig in erster Linie der Neubau von Sozialwohnungen gefördert (Förderrichtlinie gebundener Mietwohnraum gMW), nicht die Sanierung. 
Im Hinblick auf die Errichtung neuer Sozialwohnungen mahnt die Bürgermeisterin zur Eile: „Jetzt geht es darum, auch die Förderung für neue Sozialwohnungen zu aktualisieren. Eine Neufassung der Förderrichtlinie für gebundenen Mietwohnraum ist überfällig. Die Förderbeträge müssen dringend an die Entwicklung der Baukosten angepasst und erhöht werden.“
Wesentliche Voraussetzungen für eine Förderung nach der neu gefassten FRL pMW sind, dass die geplante Modernisierung einen Mindestumfang von 200 Euro pro Quadratmeter hat, dass die Wohnungsgrößen sich im Rahmen der Grenzen des sozialen Wohnungsbaus bewegen und dass das beantragte Projekt den wohnungspolitischen Zielsetzungen der Gemeinde entspricht. Die so modernisierten Wohnungen unterliegen für 15 Jahre einer Mietpreis- und Belegungsbindung. Sie dürfen nur an Haushalte mit einem Wohnberechtigungsschein vermietet werden. Die Miete darf nach der Modernisierung nicht höher als 6,80 Euro pro Quadratmeter, nach energetisch hochwertigen Modernisierungen nicht höher als 7,50 Euro pro Quadratmeter sein.