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Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/09/pm_091.php 29.09.2025 14:04:50 Uhr 07.12.2025 04:44:19 Uhr |
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Für die Sicherheit des Dynamo-Fußballspiels am 4. Oktober
Aufgrund der Einstufung des kommenden Heimspiels der SG Dynamo Dresden im Rudolf-Harbig-Stadion gegen den Karlsruher SC am Sonnabend, 4. Oktober 2025, Anstoß 20.30 Uhr, als Hochrisikospiel und des als hoch eingestuften Gewaltpotenzials ordnet die Landeshauptstadt Dresden zur Gefahrenabwehr ein Verbot zum Mitführen bestimmter Gegenstände an.
Das betrifft am Spieltag, von 17.30 bis 24 Uhr, unter anderem:
Metallstangen, Ketten (ausgenommen Schmuck), pyrotechnische Erzeugnisse jeglicher Art, Steine, Messer, Scheren, Arbeits- und Protektorenhandschuhe sowie durchstichhemmende Handschuhe, Schutzwesten, Protektoren, Helme, Sturmhauben und weitere.
Die Anordnung gilt im Bereich:
- Lennéplatz,
- Parkstraße in westlicher Richtung bis Einmündung Blüherstraße,
- Blüherstraße in nordöstlicher Richtung bis zur Grunaer Straße,
- Grunaer Straße in landwärtiger Richtung bis Straßburger Platz sowie
- Lennéstraße ab Straßburger Platz bis Lennéplatz.
Die Allgemeinverfügung steht im elektronischen Amtsblatt der Landeshauptstadt Dresden in der Ausgabe vom 26. September 2025: