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https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/08/pm_056.php 21.08.2025 14:05:36 Uhr 13.11.2025 06:10:05 Uhr

Stadtrat tagt am 28. August 2025 im Plenarsaal des Neuen Rathauses

Sitzung auch online unter www.dresden.de/livestream

Die nächste Sitzung des Stadtrates findet am Donnerstag, 28. August 2025, 16 Uhr, im Neuen Rathaus, Plenarsaal, Rathausplatz 1, statt. Die Sitzung kann mit Gebärdendolmetscher unter www.dresden.de/livestream verfolgt werden.

Tagesordnung in öffentlicher Sitzung 

  1. Wahl einer/s Verpflichtenden des Oberbürgermeisters
  2. Verpflichtung und Vereidigung des Oberbürgermeisters
  3. Bericht des Oberbürgermeisters
  4. Bekanntgabe nicht öffentlicher Beschlüsse
  5. Aktuelle Stunde: „Impulse für ein friedliches Miteinander in Dresden – Empfehlungen des Bürgerrates ernst nehmen“
  6. Fragestunde der Mitglieder des Stadtrates (1 Runde)
  7. Gremienbesetzungen
    7.1 Ausscheiden eines Stadtbezirksbeirates und Nachrücken einer Ersatzperson in den Stadtbezirksbeirat Blasewitz der Landeshauptstadt Dresden
    Mandat Freie Wähler Dresden e. V. (Freie Wähler Dresden e. V.)
    7.2 Umbesetzung des Ausschusses für Finanzen
    7.3 Umbesetzung des Ausschusses für Umwelt und Klima (Eigenbetrieb Friedhofs- und Bestattungswesen sowie Eigenbetrieb Stadtentwässerung)
    7.4 Abberufung eines Mitgliedes des Integrations- und Ausländerbeirates und Wahl eines neuen Mitgliedes im Integrations- und Ausländerbeirat
    7.5 Neubesetzung (Vorsitzende, Mitglied, Stellvertreter) des Umlegungsausschusses
    7.6 Aufstellung der Vorschlagsliste für das Amt der ehrenamtlichen Richterin bzw. des ehrenamtlichen Richters für die Kammern der Sozialhilfe und des Asylbewerberleistungsgesetzes in der Sächsischen Sozialgerichtsbarkeit
  8. Tagesordnungspunkte ohne Debatte
  9. Ausschreibung Campuslinie TA 1.2 Nossener Brücke/Nürnberger Straße
  10. Berufliches Schulzentrum für Elektrotechnik Dresden, Standort Boxberger Straße 1 in 01239 Dresden;
    Projektumsetzung und Betreibung durch kommunale Tochtergesellschaft und Anmietung durch die Landeshauptstadt Dresden
  11. Änderung des Teilschulnetzplans Förderschulen
  12. Einrichtung einer Außenstelle der „Astrid-Lindgren“-Schule mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung
  13. Aufhebung des Erbbaurechtsvertrages zum Grundstück Königsbrücker Landstraße 100 in 01109 Dresden
  14. Entscheidung über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens „Nein zu Moschee Marschnerstraße“
  15. 3. Änderung der Satzung der Landeshauptstadt Dresden zur Nutzung öffentlicher Flächen für Jahr- und Spezialmärkte (Jahr- und Spezialmarktsatzung)
  16. Satzung zur Änderung der Satzung der Landeshauptstadt Dresden über die Erteilung von Wohnberechtigungsscheinen für vertraglich belegungsgebundene Wohnungen (Satzung WBS Typ „L“) vom 12. Dezember 2013 in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. Dezember 2013 (Dresdner Amtsblatt Nr. 51-52/2013)
  17. Bestellung eines Wirtschaftsprüfers zur Prüfung der Jahresabschlüsse 2025, 2026 und 2027 des Eigenbetriebes Stadtentwässerung der Landeshauptstadt Dresden mit der Option der Verlängerung für die Jahre 2028 und 2029
  18. "Jugendhilfe" im DDR-Regime – Gedenkorte sichtbar machen!
  19. Optimierung der Führungsstruktur des Städtischen Klinikums
  20. Ausschreibung der Angebote für den Betrieb von Fahrrädern im Verleih und für den Betrieb von Elektrokleinstfahrzeugen im Verleih auf öffentlichen Straßen in Dresden
    Antrag gemäß § 36 Abs. 5 SächsGemO liegt vor.
  21. Sofortiger Stopp der Planungen zur Umgestaltung der St. Petersburger Straße
    Antrag gemäß § 36 Absatz 5 SächsGemO liegt vor. 

Hintergrund

In dieser Sitzung wird Oberbürgermeister Dirk Hilbert verpflichtet und legt zusätzlich nochmals seinen Diensteid ab. Das erfolgt erst zum jetzigen Zeitpunkt, weil nach der Wahl im Jahr 2022 die Korrektheit der Wahl gerichtlich überprüft wurde. Die endgültige gerichtliche Entscheidung erfolgte durch das Bundesverwaltungsgericht im Mai 2025 (BVerwG 8 B 21.24). Mit diesem Beschluss wurde die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts vom März 2024 zurückgewiesen. Diese Entscheidung wurde der Landeshauptstadt Dresden am 11. Juni 2025 von der Landesdirektion Sachsen zur Kenntnis gegeben, so dass die Verpflichtung in der nächsten Stadtratssitzung erfolgt. Die bisherige Nicht-Vereidigung für die laufende Amtszeit und die dreijährige Auseinandersetzung vor Gericht hat keine Konsequenz für das Verwaltungshandeln, denn die Vereidigung des Oberbürgermeisters aus dem Jahr 2015 ist noch wirksam. Er hat seitdem seine Tätigkeit als Wahlbeamter ohne Unterbrechung ausgeübt.