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https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/08/pm_038.php 13.08.2025 14:15:22 Uhr 09.12.2025 00:32:52 Uhr

Stadt sucht Betreuerinnen und Betreuer

Informationsveranstaltung am 2. September im Sozialamt
Die Landeshauptstadt Dresden sucht engagierte Persönlichkeiten, die sich vorstellen können, die rechtliche Betreuung für andere Menschen zu übernehmen. Weitere Informationen dazu gibt es in einer Veranstaltung am Dienstag, 2. September 2025, 17 Uhr, im Sozialamt, Glashütter Straße 51, Erdgeschoss, Raum E 005. Erläutert werden das Tätigkeitsfeld und der Arbeitsalltag von Betreuerinnen und Betreuern. Außerdem besteht die Gelegenheit zum Austausch mit Expertinnen und Experten des Betreuungsgerichts und der Betreuungsbehörde.

Anmeldung zur Informationsveranstaltung

Das Sozialamt bittet um Anmeldung bis Dienstag, 26. August 2025 unter Telefon 0351-4889471 oder per E-Mail an betreuungsbehoerde@dresden.de

Was bedeutet rechtliche Betreuung?

Wer infolge eines Unfalls, einer schweren Krankheit oder einer Behinderung seine Handlungsfähigkeit verliert, braucht Unterstützung bei wichtigen Entscheidungen. Liegt keine Vorsorgevollmacht vor, richtet das Betreuungsgericht eine rechtliche Betreuung ein. Betreuerinnen und Betreuer vertreten die Interessen ihrer Klientinnen und Klienten, unter anderem bei Vermögenssorge, wie Verwaltung und Sicherung von Vermögen; Ämter- und Behördenangelegenheiten, wie der Kommunikation und Antragsstellungen bei Sozialleistungsträgern; Wohnungsangelegenheiten und Aufenthaltsbestimmung; Gesundheitssorge, wie Begleitung bei medizinischen Maßnahmen bis hin zu Entscheidungen über freiheitsentziehende Maßnahmen.

Welche Kompetenzen sind erforderlich?

Für die verantwortungsvolle Tätigkeit benötigt man insbesondere anwendungsbereite Kenntnisse im Betreuungs- und Sozialrecht, Erfahrung im Umgang mit Ämtern und Leistungsträgern, soziale Kompetenzen wie Kommunikations- und Konfliktfähigkeit, wertschätzende Haltung und Empathie gegenüber Menschen mit Einschränkungen, Entscheidungs- und Durchsetzungsvermögen.

Freiberufliche Beschäftigung

Betreuerinnen und Betreuer arbeiten in der Regel freiberuflich. Eine Anstellung in Betreuungsvereinen ist möglich. Voraussetzung ist der Nachweis ausreichender Sachkunde, oft durch Lehrgänge, die mitunter kostenpflichtig sind.