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Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/08/pm_030.php 11.08.2025 17:40:56 Uhr 09.12.2025 00:07:54 Uhr |
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Nur kurz ist schnell zu lang: Tiere bei Hitze nie im Auto lassen
Dr. Lutz Meißner, amtlicher Tierarzt der Stadt DresdenLeider werden bei Hitze immer wieder Hunde und auch Katzen im Auto allein zurückgelassen. Das ist häufig auf Parkplätzen von Supermärkten und Baumärkten zu beobachten. Tierhalterinnen und Tierhalter unterschätzen dabei oft die Kraft der Sonne. Schon binnen weniger Minuten kann ein geparktes Auto zum Backofen werden – mit Temperaturen bis zu 60 Grad. Dabei ist auch egal, ob der Lack hell oder dunkel ist. ,Nur kurz‘ ist schnell zu lang.
Dr. Lutz Meißner, amtlicher Tierarzt der Stadt DresdenAuch wenn der Zeitraum noch so kurz ist, lassen Sie bei hohen Temperaturen Ihre tierischen Freunde niemals allein im Auto zurück!
So leiden Tiere bei Hitze – Beispiel Hunde
Hunde können ihre Körpertemperatur nur durch Hecheln regulieren, da sie nur an den Pfoten und der Nase Schweißdrüsen haben. Ab 28 Grad wird das schwierig – Hitzschlag, Kreislaufkollaps und im schlimmsten Fall der Tod können die Folge sein. Besonders gefährdet sind kurzschnäuzige, übergewichtige oder ältere Tiere. Außerdem Tiere mit dichtem Fell oder reichlich Unterwolle.
Tipps für tiergerechtes Reisen
Diese einfachen Maßnahmen helfen gegen Hitze im Auto:
- Haustiere nur mitnehmen, wenn unbedingt nötig
- vor der Fahrt gründlich lüften (mindestens fünf Minuten bei geöffneten Fenstern)
- Klimaanlage erst nach kurzem Umluftbetrieb einschalten
- keine Zugluft - offene Fenster oder Cabrios vermeiden (Fahrtwind kann zu Augenentzündungen führen)
- regelmäßig Pausen einlegen (Empfehlung: aller zwei bis drei Stunden)
- ausreichend Wasser und Trinkgefäße mitführen
- nach Möglichkeit im Schatten parken
Was tun im Ernstfall?
Passanten sollten eingreifen, wenn ein Tier bei Hitze im Auto oder angeleint in der prallen Sonne zurückgelassen wurde und die Tierhalterin oder der Tierhalter sich augenscheinlich nicht kümmert. Ist das Tier noch agil und bei Bewusstsein, sollte zunächst der Besitzer ausfindig und auf die Situation aufmerksam gemacht werden. In akuten Notfällen - Tier reagiert nicht, wirkt geschwächt oder bewusstlos - ist sofort die Polizei (110) oder Feuerwehr (112) zu verständigen. Nur im äußersten Notfall sollte man selbst aktiv werden und – je nach Situation und im Rahmen von § 227 Bürgerliches Gesetzbuch (Notwehr) bzw. § 34 Strafgesetzbuch (Rechtfertigender Notstand) – beispielsweise Türen öffnen oder die Scheibe einschlagen. Das Vorgehen sollte dokumentiert und möglichst durch Zeugen abgesichert werden.
Verstöße werden geahndet und bestraft
Wer sein Tier bei Hitze im Auto zurücklässt, macht sich mitunter der Tierquälerei strafbar. Unter bestimmten Umständen wird das Vergehen als Ordnungswidrigkeit gewertet, die mit einer Geldbuße bis zu 25.000 Euro belegt werden kann. Je nach Schwere des Verstoßes gegen die Halterpflichten und Tierschutzbestimmungen droht eine Freiheitsstrafe. Wenn ein Wirbeltier im Auto an Hitze oder ihren Folgen stirbt, drohen den verantwortlichen Personen nach § 17 Tierschutzgesetz bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe oder eine Geldstrafe.