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Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/08/Pm_003.php 01.08.2025 12:04:18 Uhr 09.12.2025 13:33:13 Uhr |
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Start der Konzeptausschreibung für städtische Grundstücke
Baugemeinschaften können sich ab sofort bewerben
Die Landeshauptstadt Dresden startet die Konzeptausschreibungen für zwei städtische Grundstücke, die gezielt für gemeinschaftliche Wohnprojekte durch Baugemeinschaften vorgesehen sind. Ab dem heutigen Freitag, 1. August 2025, stehen die Ausschreibungsunterlagen online zur Verfügung. Bewerbungen können bis Dienstag, 30. September 2025, eingereicht werden. Damit bleibt den Interessierten ein zweimonatiges Zeitfenster zur Ausarbeitung ihrer Konzepte. Alle Informationen zur Ausschreibung, zu den Grundstücken sowie zur Konzepterstellung stehen unter www.dresden.de/immobilien bereit.
Bereits im Februar hat das Amt für Hochbau und Immobilienverwaltung eine Informationsveranstaltung für potenzielle Baugemeinschaften angeboten, bei der zentrale Inhalte der Ausschreibung vorgestellt und Fragen direkt mit Fachstellen der Stadt besprochen wurden. In der Veranstaltung zeigte sich ein großes Interesse an gemeinschaftlichem, bezahlbarem und nachhaltigem Wohnen in Dresden.
Besonderheiten der Konzeptausschreibung
Die Vergabe der Grundstücke erfolgt nicht über den Höchstpreis, sondern anhand der Qualität der eingereichten Nutzungskonzepte. Die Ausschreibung beinhaltet verbindliche Kriterien, die städtebauliche, soziale, ökologische und wirtschaftliche Aspekte gewichten. So fördert die Stadt Konzepte, die zur Klimaresilienz, sozialen Durchmischung und nachhaltigen Quartiersentwicklung beitragen. Die Stadt stellt zur Unterstützung der Planung eine Handreichung mit Empfehlungen zur Bebauung bereit.
Was muss eingereicht werden?
Das Konzept muss die geplante Bebauung beschreiben – sowohl verbal als auch durch einfache Handskizzen. Eine Beauftragung von Architekten ist nicht erforderlich.
Neue Möglichkeiten für Baugemeinschaften
Ein Novum der diesjährigen Ausschreibung ist, dass Baugemeinschaften ab fünf Personen künftig bis zu 50 Prozent der entstehenden Wohnungen vermieten dürfen, während sie den Rest selbst nutzen. Damit reagiert die Stadt auf veränderte Bedarfe und schafft Spielraum für unterschiedliche Modelle des Zusammenlebens und der Finanzierung der Projekte.
Diese Regelung, die erstmals im Rahmen der Festlegung durch die Landeshauptstadt Dresden möglich ist, eröffnet auch den Zugang zu Fördermitteln, insbesondere bei der Schaffung geförderten Wohnraums. Ein entsprechender Baukostenzuschuss kann beantragt werden. Bislang war die Vermietung innerhalb von Baugemeinschaften ausgeschlossen – die neue Regelung schafft mehr Flexibilität.
Grundstücksvergabe im Erbbaurecht
Die städtischen Grundstücke werden im Erbbaurecht vergeben. Damit bleibt das Eigentum langfristig in kommunaler Hand. Gleichzeitig wird Baugemeinschaften der Zugang zu bezahlbarem Bauland ermöglicht – verbunden mit der vertraglichen Verpflichtung, das eingereichte Konzept verbindlich umzusetzen. Diese Form der Vergabe sorgt für soziale Verantwortung, Planungssicherheit und langfristige Standortsicherung.
Förderung durch die Stadt Dresden
Die Durchführung von Konzeptausschreibungen basiert auf dem Stadtratsbeschluss vom 24. April 2024, der die Förderung von Baugemeinschaften vorsieht. Mit der Ausschreibung sind klare Zielsetzungen verbunden: Eine klimaresiliente und gemeinwohlorientierte Stadtentwicklung durch die Förderung gemeinschaftlichen Wohnens und ökologische Standards wie Baumerhalt und die Nutzung von Niederschlagswasser.