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Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/08/Pm_001.php 01.08.2025 12:01:56 Uhr 05.12.2025 05:19:50 Uhr |
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Gewährleistung der Sicherheit bei Fußballspielen der SG Dynamo Dresden
Stadt erlässt Allgemeinverfügung für kommende Heimspiele
Aufgrund der Einstufung der nächsten Heimspiele der SG Dynamo Dresden im Rudolf-Harbig-Stadion, Lenné-straße, als Hochrisikospiele mit bestehendem Gewaltpotenzial – das betrifft die Spiele am Sonnabend, 9. August 2025, gegen den 1. FC Magdeburg, am Montag, 18. August 2025, gegen den 1. FSV Mainz 05, am Sonntag, 31. August 2025, gegen den FC Schalke 04 und am Sonntag, 21. September 2025, gegen Hannover 96 – ordnet die Landeshauptstadt Dresden zur Gefahrenabwehr ein Verbot zum Mitführen bestimmter Gegenstände an.
Dies gilt am jeweiligen Spieltag selbst zwischen 10 Uhr und 18.30 Uhr bzw. am Pokalspieltag, 18. August, zwischen 15 Uhr und 23 Uhr.
Gegenstände, die nicht mitgeführt werden dürfen, sind: Metallstangen, Ketten (ausgenommen Schmuck), pyrotechnische Erzeugnisse jeglicher Art, Steine, Messer (sofern nicht bereits nach § 42a Waffengesetz verboten), Scheren, Baseballschläger, Arbeits- und Protektorenhandschuhe sowie durchstichhemmende Handschuhe, Schutzwesten, Protektoren, Boxermundschutz/Gebissschutz, Helme, Sturmhauben, Masken (ausgenommen medizinische Masken), Einwegoveralls, Schlauchschals sowie Kapuzenjacke – Kapuze mit integrierter Brille
Die Anordnung gilt in folgenden Bereichen: Lennéplatz, Parkstraße in westlicher Richtung bis Einmündung Blüherstraße, Blüherstraße in nordöstlicher Richtung bis zur Grunaer Straße, Grunaer Straße in landwärtiger Richtung bis Straßburger Platz sowie Lennéstraße ab Straßburger Platz bis Lennéplatz.
Die vollständige Allgemeinverfügung steht im elektronischen Amtsblatt der Landeshauptstadt Dresden in der Ausgabe vom 1. August 2025 unter www.dresden.de/amtsblatt