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Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/06/pm_004.php 02.06.2025 15:51:08 Uhr 18.12.2025 11:03:59 Uhr |
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Neues Namensrecht lässt mehr Freiheit bei der Namensführung
Dresdner Standesamt informiert über wichtige Neuerungen
Seit 1. Mai 2025 gilt ein neues Namensrecht. Die neuen Regelungen ermöglichen mehr Flexibilität bei der Wahl von Geburts- und Ehenamen, außerdem werden nachträgliche Namensänderungen erleichtert. Bürgerinnen und Bürger können ihre Namensführung individueller gestalten – insbesondere bei nachträglichen Änderungen im Lebensverlauf.
Wesentliche Neuerungen im Überblick
- Doppelnamen für Ehepaare und nachträgliche Namensänderung: Ehepaare können einen Doppelnamen zum Ehenamen bestimmen, der sich aus ihren beiden Familiennamen zusammensetzt (mit und ohne Bindestrich). Auch Kinder können einen aus den Familiennamen ihrer Eltern zusammengesetzten Doppelnamen erhalten. Ehepaare können nun auch nachträglich einen Doppelnamen als gemeinsamen Ehenamen annehmen – auch dann, wenn bei der Eheschließung zunächst eine andere Regelung getroffen wurde.
- Erweiterte Möglichkeiten für Kinder: Eltern können unter bestimmten Voraussetzungen auch nachträglich den Namen ihres Kindes ändern lassen – etwa bei Veränderungen der familiären Lebenssituation, wie Scheidung der Ehe der Eltern oder dem Wunsch nach einheitlicher Namensführung innerhalb einer Patchworkfamilie. Auch kann der Familienname von Scheidungs- und Stiefkindern nun einfacher geändert werden.
- Namensänderungen für Erwachsene: Auch volljährige Personen können künftig unter erleichterten Bedingungen eine Änderung ihres Familiennamens beantragen. So kann z. B. vom Namen eines Elternteils zum anderen Elternteil gewechselt werden oder ein Doppelname angenommen werden.
Jan Pratzka, Beigeordneter für Wirtschaft, Digitales, Personal und SicherheitMit der Reform des Namensrechts wurde eine moderne Grundlage geschaffen, die individuelle Lebenswege besser abbildet. Wir erleben bereits ein stark wachsendes Interesse an nachträglichen Namensänderungen.
Hohe Nachfrage beim Dresdner Standesamt
Das Standesamt beurkundet namensrechtliche Erklärungen und trägt diese in die Personenstandsregister ein. Wegen der derzeit hohen Zahl an Anfragen im Zusammenhang mit dem neuen Namensrecht kommt es zu längeren Bearbeitungs- und Antwortzeiten. Interessenten sollten sich daher frühzeitig mit dem Standesamt in Verbindung zu setzen. Weitere Informationen zu den neuen Möglichkeiten und Kontakte sind auf www.dresden.de/namenserklaerungen zu finden.