Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/05/pm_058.php 15.05.2025 15:35:21 Uhr 22.06.2025 07:15:55 Uhr |
|
Öffentliche Beteiligungen zu einem Möbelmarkt in Nickern und einem Wohn- und Gewerbegebiet in Altfranken
Die Landeshauptstadt Dresden möchte über einen Bebauungsplan zwei Standorte weiterentwickeln: In Nickern ist auf einer gewerblich genutzten Fläche an der Michaelisstraße ein neuer Möbelmarkt geplant. Weiterer Teil der Planung ist es, in Altfranken am Standort des aktuell noch bestehenden Möbelhauses an der Coventrystraße/Rudolf-Walther-Straße ein neues Wohn- und Gewerbegebiet zu errichten. Wie die Planungen aussehen, können Interessierte
- am Montag, 2. Juni 2025, 17 Uhr im Ortschaftszentrum Altfranken und
- am Dienstag, 3. Juni 2025, 17 Uhr im Stadtbezirksamt Prohlis
jeweils in einer öffentlichen Erörterung erfahren.
Was ist geplant?
- In Nickern soll zwischen der Michaelisstraße, der Nickerner Straße und dem Nickerner Weg ein neuer Möbelmarkt entstehen. Zu den Planungen gehören unter anderem auch ein Lager und ein großer Kundenparkplatz. Das gesamte Plangebiet umfasst eine Fläche von etwa 12,8 Hektar. Das entspricht einer Größe von etwa 18 Fußballfeldern.
- In Altfranken ist am Standort des aktuell noch bestehenden Möbelhauses an der Coventrystraße/Rudolf-Walther-Straße im nördlichen Bereich die Entwicklung eines Gewerbegebietes geplant. Im südlichen Bereich soll dort ein Wohngebiet mit kleinteiliger Bebauung entstehen. Das Plangebiet in Altfranken umfasst eine Fläche von etwa 10,4 Hektar. Das entspricht einer Größe von etwa 14 Fußballfeldern.
Um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Bebauung zu schaffen, wird der Bebauungsplan Nr. 3079 erarbeitet.
Wie sieht die öffentliche Beteiligung aus?
Es gibt mehrere Möglichkeiten sich im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung über die Planung zu informieren und Stellungnahmen abzugeben.
Planungsunterlagen einsehen
Von Montag, 19. Mai, bis Freitag, 20. Juni 2025, sind die Planungsunterlagen einsehbar
- im Internet unter www.dresden.de/offenlagen
- im World Trade Center, Erdgeschoss, im ehemaligen Ausstellungsraum des Stadtmodells, Ammonstraße 70
- im Stadtbezirksamt Prohlis, 3. Obergeschoss, Zimmer 3.12, Prohliser Allee 10
- in der Verwaltungsstelle Gompitz, 1. Obergeschoss, Raum 2.06, Altnossener Straße 46 a.
Öffentliche Erörterung
Der Vorentwurf des Bebauungsplanes wird in zwei öffentlichen Erörterungen vorgestellt:
- am Montag, 2. Juni 2025, 17 bis 18.30 Uhr, Ortschaftszentrum Altfranken, Sitzungssaal, Otto-Harzer-Straße 2 b
- und am Dienstag, 3. Juni 2025, 17 bis 18.30 Uhr, Stadtbezirksamt Prohlis, Bürgersaal, Prohliser Allee 10. Interessierte können sich hier über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung informieren. Während der Veranstaltung gibt es Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung.
Schriftliche Stellungnahmen
Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, von Montag, 19. Mai, bis Freitag, 20. Juni 2025, schriftlich Stellungnahmen zu den Vorentwürfen vom Bebauungsplan abzugeben. Diese sollten vorzugsweise per E-Mail an stadtplanung-mobilitaet@dresden.de gesendet werden.
Die Bekanntmachung des Bebauungsplanes Nr. 3079 Dresden-Nickern Nr. 7, Sondergebiet Michaelisstraße (Teil A) und Dresden-Altfranken Nr. 5, Rudolf-Walther-Straße (Teil B) erfolgte im elektronischen Amtsblatt der Landeshauptstadt Dresden in der Ausgabe vom 15. Mai 2025 unter www.dresden.de/amtsblatt.
Wie geht es nach der öffentlichen Beteiligung weiter?
Nach dem Ende der frühzeitigen Beteiligung werden die Entwürfe des Bebauungsplanes unter Berücksichtigung aller eingegangenen Stellungnahmen erarbeitet. Diese werden dann in einer erneuten Offenlage mit der Gelegenheit zur Stellungnahme veröffentlicht.
Im Anschluss soll der Bebauungsplan nach Abwägung aller Belange durch den Stadtrat als Satzung beschlossen werden, im Amtsblatt öffentlich bekannt gemacht und tritt in Kraft.