Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/05/pm_051.php 14.05.2025 12:48:44 Uhr 22.06.2025 07:57:20 Uhr |
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Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung
Die Betreuungsbehörde des Sozialamts der Landeshauptstadt Dresden informiert am Donnerstag, 22. Mai 2025, über Vorsorgevollmachten sowie Betreuungs- oder Patientenverfügungen. Der Infoabend startet 17 Uhr im Sozialamt, Glashütter Straße 51, 01309 Dresden. Expertinnen und Experten informieren über die Aufgabe, den Inhalt, die Form und die Wirksamkeit dieser Dokumente. Zudem beantworten sie Fragen. Mit diesem Wissen ist es jedem möglich, eigene Vollmachten und Verfügungen zu erstellen. Alle Interessierten sind herzlich dazu eingeladen.
Wer vor Ort dabei sein möchte, muss sich anmelden, weil es maximal 50 Plätze gibt. Anmeldungen sind telefonisch unter 0351-4889471 möglich. Der Veranstaltungsort ist mit den Straßenbahnlinien 4 und 12 sowie den Buslinien 61, 63 und 64 zu erreichen; Haltestelle Pohlandplatz bzw. Bergmannstraße. Der Zugang zum Veranstaltungsort ist barrierearm.
Wer gern online dabei sein möchte, kann den digitalen Zugang unter dem Link www.dresden.de/vorsorgevollmacht können Interessierte online an diesen nutzen. Eine Anmeldung ist dafür nicht erforderlich. Über die Chatfunktion ist es möglich, Fragen an die Mitarbeitenden der Betreuungsbehörde zu stellen.
Wofür sind Vorsorgevollmacht und Co. gut: Ein schwerer Unfall, eine plötzliche Krankheit – das sind Ereignisse, die sich niemand wünscht und doch jeden treffen können. Tritt so ein Ereignis ein und der betroffene Mensch kann nicht mehr selbst entscheiden, stellt sich die Frage: Wer entscheidet dann? Familienangehörige, wie Eltern, Kinder, Ehegatten oder Lebensgefährten, können nicht, wie häufig angenommen, einspringen und alles Notwendige stellvertretend regeln. Bis ein Betreuer oder eine Betreuerin gerichtlich bestellt ist, vergeht Zeit. Und der Umfang dessen, was geregelt werden muss, kann groß sein. Oft sind Angelegenheiten mit der Krankenkasse, der Bank oder Sparkasse, dem Arbeitgeber und Sozialleistungsträgern zu klären. Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung helfen in dieser Situation weiter. Mit der Vorsorgevollmacht kann eine Vertrauensperson rechtsverbindliche Entscheidungen treffen. Wurde eine Patientenverfügung verfasst, hat die Vertrauensperson dafür zu sorgen, dass der erklärte Wille des oder der Betroffenen umgesetzt wird. Die Betreuungsbehörde gibt in der Abendveranstaltung am Donnerstag, 22. Mai 2025 Erklärungen zum Inhalt dieser Vollmachten und Verfügungen und beantwortet Fragen.
Um eine öffentliche Beglaubigung von Unterschriften unter Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen zu erhalten, können Bürgerinnen und Bürger zu den regulären Sprechzeiten in der Betreuungsbehörde vorsprechen oder vorab telefonisch einen Termin vereinbaren. Die Sprechzeiten sind: Dienstag 9 bis 12 und 14 bis 18 Uhr und Donnerstag 9 bis 12 und 14 bis 16 Uhr.
Nähere Infos unter www.dresden.de/betreuungsbehoerde
Die nächsten Veranstaltungen sind wie folgt geplant: 24. Juni, 18.30 Uhr; 12. August 2025, 18.30 Uhr; 25. September, 17 Uhr; 4. November 2025, 18.30 Uhr und 11. Dezember, 17 Uhr.