Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/02/pm_039.php 18.02.2025 12:02:25 Uhr 27.03.2025 14:06:52 Uhr |
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Kitas und Horte bereiten sich auf Warnstreik vor
Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) hat den Eigenbetrieb Kindertageseinrichtungen der Landeshauptstadt Dresden darüber informiert, dass die Gewerkschaftsmitglieder zu einem Warnstreik am Donnerstag, 20. Februar 2025, aufgerufen werden, sofern die Verhandlungsrunde für die Beschäftigten von Bund und Kommunen Anfang dieser Woche in Potsdam zu keinem Tarifabschluss führt. Aufgrund dieser Aktion kann es vereinzelt zu streikbedingten Ausfällen und (Teil-)Schließungen in den städtischen Kindertageseinrichtungen kommen.
Über den angekündigten Warnstreik und das vom Eigenbetrieb Kindertageseinrichtungen vorbereitete Informationsangebot werden die Eltern in einem separaten Elternbrief informiert, sobald ein offizieller Streikaufruf erfolgt. Am Streiktag wird der Eigenbetrieb auf der städtischen Internetseite www.dresden.de/kita-streik ab 6 Uhr wieder eine Übersicht derjenigen Kindertageseinrichtungen veröffentlichen, die vom Streik konkret betroffen sind. Zusätzlich erhalten Eltern am Streiktag über die Hotline 0351-4885111 in der Zeit von 6 bis 14 Uhr Auskunft darüber, ob ihre Kita oder ihr Hort vom Streik betroffen sein wird.
Für Eltern steht keine Notbetreuung in ihrer Kindertageseinrichtung zur Verfügung. Stattdessen werden die Kitas und Horte öffnen, sobald pädagogische Fachkräfte, die nicht dem Streikaufruf folgen, für die Betreuung der Kinder zur Verfügung stehen. Es können maximal so viele Kinder betreut werden, wie nach Personalschlüssel zulässig sind.
Eine Betreuung in anderen städtischen Kindertageseinrichtungen ist nur möglich, wenn dort ein Gastplatz zur Verfügung steht. Hierfür müssen die Eltern das ausgefüllte „Formblatt für Gastkinder“ mitbringen sowie das Verpflegungsgeld für das Mittagessen in der Gasteinrichtung im Voraus und in bar bezahlen. Das Formblatt wird den Eltern zusammen mit dem Elternbrief ausgehändigt und ist zusätzlich auf der Internetseite www.dresden.de/kita-streik veröffentlicht. Der Eigenbetrieb Kindertageseinrichtungen empfiehlt den Eltern, dennoch vorsorglich alternative Betreuungsmöglichkeiten zu organisieren.
Sollten Eltern streikbedingt ihre Kinder nicht in die Betreuung von Kita oder Hort geben können, so erhalten sie automatisch 1/20 Ihres monatlichen Elternbeitrages für den Streiktag zurückerstattet. Die Kindertageseinrichtungen informieren dazu die Beitragsstelle für die entsprechende Beitragsrückerstattung. Ein gesonderter Antrag der Eltern ist nicht erforderlich. Den Rückerstattungsbescheid erhalten die Eltern spätestens drei Monate nach dem jeweiligen Monat, in dem die Betreuung nicht gewährleistet werden konnte.