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Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de https://www.dresden.de/de/leben/stadtportrait/statistik/gesundheit/kinder-und-jugendhilfe.php 25.08.2026 09:14:48 Uhr 08.09.2026 07:46:26 Uhr |
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Kinder- und Jugendhilfe
Die gesetzlichen Grundlagen hierfür sind im Achten Buch Sozialgesetzgebung (SGB VIII) geregelt. Aktuell umfassen die Veröffentlichungen die Themen vorläufige Schutzmaßnahmen (Inobhutnahmen), Kindeswohlgefährdung, sowie Hilfen zur Erziehung.
2024 wurden für 1.149 (Zahl am 10.08.2026 korrigiert) Kinder und Jugendliche vorläufige Schutzmaßnahmen (Inobhutnahmen) durchgeführt. Fast die Hälfte (45 Prozent) der vorläufigen Schutzmaßnahmen veranlassten Polizei, Gericht und Staatsanwaltschaft.
2024 gab es in Dresden 1.261 Gefährdungsmeldungen. Davon lag in 686 Fällen eine akute oder latente Kindeswohlgefährdung vor.
2023 nahmen in Dresden insgesamt 9.232 Kinder, Jugendliche und junge Volljährige Hilfen zur Erziehung in Anspruch.
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