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Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2024/09/pm_088.php 20.09.2024 12:30:17 Uhr 31.12.2025 16:31:15 Uhr |
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Sperrzonen gegen die Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest verkleinert
Weil in den letzten Monaten deutlich weniger Fälle der Afrikanischen Schweinepest (ASP) festgestellt wurden, werden die Sperrzonen in Dresden verkleinert. Das regelt die Allgemeinverfügung der Landesdirektion Sachsen vom 10. September 2024. Sie trat am 11. September 2024 in Kraft. Konkret entfällt für das Gebiet der Landeshauptstadt Dresden die bisherige Sperrzone II komplett und die Sperrzone I teilweise. Das Gebiet westlich der Bundesautobahn A13, östlich der Bundestraße B 170 und nördlich der Bundesstraße B6 liegt in der Sperrzone I. Hier müssen Jagdausübungsberechtigte nach wie vor Aufbruch, Schwarte und nicht angeeignete Wildschweine entsorgen. Für das restliche Stadtgebiet entfallen diese tierseuchenrechtlichen Vorgaben. Allerdings müssen zum Schutz gegen die Schweinepest weiterhin alle Wildschweine auf die Tierseuche untersucht werden.
Allgemeinverfügung online
Die Allgemeinverfügung kann auf www.dresden.de/schweinepest eingesehen werden. Das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt stellt auf der Webseite auch umfangreiche Informationen rund um die Tierseuche bereit.
Zur Afrikanischen Schweinepest
Die ASP ist eine anzeigepflichtige Tierseuche. Die Virusinfektion betrifft ausschließlich Schweine, also Wild- und Hausschweine. Die Krankheit verläuft fast immer tödlich und ist unheilbar. Es gibt keine Behandlungs- oder Impfmöglichkeiten für Schweine. Eine Übertragung zwischen den Tieren kann auf direktem und indirektem Weg geschehen, beispielsweise durch verseuchte Nahrungsmittel. Menschen können sich nicht mit der ASP infizieren.
Zum Seuchengeschehen in Sachsen
Auf dem Gebiet des Freistaates Sachsen wurde am 31. Oktober 2020 im Landkreis Görlitz erstmals die ASP bei Wildschweinen amtlich festgestellt. Anfang Oktober 2021 kam es zu einem ASP-Einzeleintrag im Landkreis Meißen. Mittels tierseuchenrechtlicher Allgemeinverfügungen der Landesdirektion Sachsen wurde ein Kerngebiet, eine Sperrzone II und eine Sperrzone I um die Fundorte festgelegt. In diesen Restriktionszonen gelten entsprechende Bekämpfungsmaßnahmen, um eine Ausbreitung der ASP zu verhindern. Diese Restriktionszonen wurden nun wesentlich verkleinert.