Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2024/07/pm_019.php 10.07.2024 10:21:48 Uhr 18.02.2025 09:55:47 Uhr |
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Dresden-Pass ab sofort bequem online beantragen
Die Landeshauptstadt Dresden bietet Berechtigten zahlreiche Vergünstigungen
Der Dresden-Pass ermöglicht es Dresdnerinnen und Dresdnern mit geringem Einkommen, vielfältige Angebote der Stadt Dresden kostengünstiger wahrzunehmen: Gratis-Kulturgenuss, Rabatt auf DVB-Tickets oder das Deutschland-Ticket, gebührenfreie Mietrechtsberatung und kostenfreie Sperrmüllabfuhr sind nur einige der Vorteile des Dresden-Passes. Ab sofort können Einwohnerinnen und Einwohner der Landeshauptstadt Dresden den Antrag auch vollständig digital beim Sozialamt einreichen. Ausfüllen, bestätigen, versenden – alles papierlos und bequem von zu Hause aus. Die Antragsteller sparen dadurch Geld und Wartezeit bei der Behörde. Der Online-Assistent auf www.dresden.de/dresden-pass macht das möglich. Die Eingabehilfe unterstützt dabei Neu- und Verlängerungsanträge.
Welche Vergünstigungen bietet der Dresden-Pass?
- Im Nahverkehr: Mit dem Dresden-Pass gibt es ermäßigte Fahrkarten für den öffentlichen Nahverkehr. Das erleichtert die Mobilität in der Stadt und verbessert den Zugang zu Bildungs- und Arbeitsmöglichkeiten.
- Kostenlose Mietrechtsberatung: Der Mieterverein Dresden und Umgebung e. V. berät Mieterinnen und Mieter mit Dresden-Pass kostenfrei im Rahmen einer sogenannten Kurzmitgliedschaft.
- Kulturelle Teilhabe: Dresden-Pass-Inhaber können kostenfrei die Museen der Stadt Dresden besuchen und erhalten grundsätzlich freien Eintritt an der Abendkasse der städtischen Bühnen (tjg, Philharmonie, EZK Hellerau, Staatsoperette, Musikfestspiele), wenn 30 Minuten vor Vorstellungsbeginn noch Restkarten verfügbar sind. Sie können an sportlichen Veranstaltungen entweder kostenfrei oder zu ermäßigten Preisen teilnehmen.
- Bildungs- und Freizeitangebote: Der Dresden-Pass unterstützt den Zugang zu Bildungs- und Freizeitangeboten für Kinder, Jugendliche und Erwachsene. Kinder und Jugendliche bis 18 Jahren sowie Dresden-Pass-Inhaber sind grundsätzlich von der Benutzungsgebühr in den Städtischen Bibliotheken freigestellt und erhalten den Ferienpass kostenlos.
- Sperrmüllabfuhr: Haushalte mit Dresden-Pass können einmal im Jahr vier Kubikmeter Sperrmüll gebührenfrei abholen und entsorgen lassen.
Wer bekommt den Dresden-Pass?
Menschen mit Hauptwohnsitz in Dresden können den Dresden-Pass beantragen. Voraussetzung ist außerdem, dass sie eine dieser Sozialleistungen bekommen:
- Bürgergeld
- Sozialhilfe
- Wohngeld
- Kinderzuschlag
- Barbeträge vom Jugendamt für Kinder und Jugendliche
- Asylbewerberleistung.
Die Stadt bündelt alle Informationen rund um den Dresden-Pass im Internet. Ein Erklär-Film informiert, wer Anspruch auf den Dresden-Pass hat.
*aktualisiert am 10. Juli 2024