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https://www.dresden.de/de/rathaus/dienstleistungen/kfz-zulassung.php 28.03.2024 12:14:35 Uhr 20.04.2024 03:41:55 Uhr

Kfz-Zulassung

Besuch der Kfz-Zulassungsbehörde nur mit Termin

Die Bearbeitung von Zulassungsvorgängen ist nur nach Terminvereinbarung möglich. Für Ihr Anliegen bei der Kfz-Zulassungsbehörde können Sie die Online-Terminvereinbarung oder die Online-Zulassung und Außerbetriebsetzung von Fahrzeugen (i-Kfz) nutzen.

Alternativ können Sie einen Zulassungsdienst beauftragen. Diese Vorgänge werden taggleich bearbeitet und wieder ausgehändigt.

Für sonstige Anliegen wenden Sie sich bitte telefonisch oder per E-Mail an:

Verordnung zum Neuerlass der Fahrzeug-Zulassungsverordnung

Am 01.09.2023 trat die Verordnung zum Neuerlass der Fahrzeug-Zulassungsverordnung und zur Änderung weiterer Vorschriften in Kraft.

Unter anderem wird das internetbasierte Zulassungsverfahren erweitert (Einführung Online-Zulassung für juristische Personen, sofortige Inbetriebsetzung möglich, Außerbetriebsetzung ohne Identifizierung), die Tageszulassung wird eingeführt und die Gebühren für Zulassungsvorgänge werden angepasst. Weitere Details zu den Änderungen (nicht vollständig) finden Sie hier: Informationen zum Neuerlass der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (pdf)

Keine Zulassung bei Kfz-Steuer- oder Gebührenrückständen

Seit dem 1. Juni 2019 dürfen Fahrzeuge nur zugelassen werden, wenn die Fahrzeughalterin oder der Fahrzeughalter den sächsischen Zulassungsbehörden keine rückständigen Gebühren und Auslagen aus vorangegangenen Zulassungsvorgängen und damit zusammenhängenden Verwaltungs- und Vollstreckungsverfahren schuldet. Aus gegebenem Anlass wird nochmals darauf hingewiesen, dass ein Fahrzeug ebenfalls nur zugelassen wird, wenn die Fahrzeughalterin oder der Fahrzeughalter keine Kfz.-Steuerrückstände hat.

Finanzierte Fahrzeuge

Sie können sich bei finanzierten Fahrzeugen online über den Eingang der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) in der Kfz-Zulassungsbehörde Dresden informieren (Online Prüfung Fahrzeugbriefeingang - siehe unten).

Zuständige Zulassungsbehörde

Zuständig für die Zulassung eines Fahrzeuges ist die Zulassungsbehörde des Wohnortes (Hauptsitz) bzw. des Sitzes der Firma.

Kontakt

Ordnungsamt

Kfz-Zulassungsbehörde


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Hauboldstr. 7
01239 Dresden


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Öffentlicher Personennahverkehr

Bus 66 Hst.: Gamigstr.

Telefon 0351-4888008
Fax 0351-4888003
E-Mail kfz-zulassung@dresden.de


Postanschrift

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01001 Dresden


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