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https://www.dresden.de/de/stadtraum/planen/stadtentwicklung/stadtplanung/fnp/rechtswirksam/aufstellungsverfahren.php 14.04.2023 08:55:01 Uhr 26.04.2024 13:10:30 Uhr

FNP-Aufstellungsverfahren

Verfahrensstand

Mit der öffentlichen Bekanntmachung der Genehmigung im Dresdner Amtsblatt Nr. 43/2020 am 22. Oktober 2020 ist der Flächennutzungsplan rechtswirksam.

Verfahrensablauf

Der Stadtrat fasste am 15. April 1999 aufgrund der Gebietsreform und vielfältig geänderter Planungsgrundlagen den Aufstellungsbeschluss zum neuen Flächennutzungsplan für die Landeshauptstadt Dresden in den Stadtgrenzen vom 1. Januar 1999.

Der Erarbeitung des neuen Flächennutzungsplanes gingen verschiedene gesamtstädtische Planungen voran, welche die Grundlage für den vorliegenden Flächennutzungsplan bildeten. Neben dem Integrierten Stadtentwicklungskonzept (INSEK) aus dem Jahre 2002 waren das vor allem das Räumliche Leitbild von 2005 und die in diesem Zusammenhang formulierten Leitlinien als Ziele des neuen Flächennutzungsplanes.

Diese Planungen wurden mittlerweile durch das INSEK "Zukunft Dresden 2025+" aus dem Jahr 2016 ersetzt, dessen erste Fortschreibung am 13./14. Dezember 2018 von Stadtrat beschlossen wurde.

Die Öffentlichkeit hatte erstmals 2009 die Gelegenheit zur Beteiligung im Rahmen des Aufstellungsverfahrens für den neuen Flächennutzungsplan. Die zum Flächennutzungsplan-Vorentwurf eingegangenen Änderungsvorschläge wurden abgewogen und in den Flächennutzungsplan-Entwurf eingearbeitet.

Der Plan wurde seit 2009 in mehreren Etappen überarbeitet. Grund dafür waren viele Einflussfaktoren und die zahlreichen am Prozess beteiligten Institutionen und Gremien. Nach einer intensiven Diskussion fasste der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bau am 16. Juni 2014 den Freigabebeschluss zur öffentlichen Auslegung des Flächennutzungsplan-Entwurfs.

Die öffentliche Auslegung des Entwurfs zum neuen Flächennutzungsplan Dresden fand in der Zeit vom 26. Februar bis einschließlich 10. April 2015 statt. Dabei bestand für alle Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, sich über den Flächennutzungsplan-Entwurf zu informieren, ihn zu erörtern und ihre Stellungnahme abzugeben. Nach Ablauf der Beteiligung wurden alle Vorschläge gesichtet, bewertet und in den Entwurf des Flächennutzungsplanes eingearbeitet.

Der Flächennutzungsplan-Entwurf wurde in einzelnen Darstellungen gegenüber der 2015 ausgelegten Planfassung geändert. Er wurde deshalb in der Zeit vom 6. Juli bis 7. August 2018 erneut öffentlich ausgelegt. Für alle Bürgerinnen und Bürger bestand wieder die Möglichkeit zur Abgabe von Stellungnahmen; sie war allerdings auf die geänderten Teile des Flächennutzungsplan-Entwurfs beschränkt. Der Umweltbericht zum aktualisierten Stand des Flächennutzungsplan-Entwurfs ist anschließend neu gefasst worden und in der zweiten erneuten Auslegung vom 1. Februar bis 5. März 2019 zur Diskussion gestellt worden.

Anschließend hat der Stadtrat am 6. Juni 2019 über die Abwägung aller Stellungnahmen aus den öffentlichen Auslegungen befunden und den Feststellungsbeschluss über den Flächennutzungsplan gefasst. In einem gesonderten Beschlusspunkt wurde bestimmt, dass einzelne Flächen von der Darstellung auszunehmen sind. Diese sogenannten "weißen Flächen" wurden in den Hauptplan übernommen und der Begründungstext ergänzt. Dieser Plan (Fassung vom 6. Juni 2019) wurde zur Genehmigung bei der Landesdirektion Sachsen eingereicht und am 3. Dezember 2019 mit Nebenbestimmungen genehmigt.

Nach Einarbeitung der Nebenbestimmungen (u. a. wurden weitere Einzelflächen von der Darstellung ausgenommen) wurde die so entstandene Planfassung vom 31. Januar 2020 am 11. September 2020 vom Oberbürgermeister ausgefertigt. Mit der öffentlichen Bekanntmachung im Dresdner Amtsblatt Nr. 43/2020 ist der Flächennutzungsplan am 22. Oktober 2020 rechtswirksam geworden.