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https://www.dresden.de/de/rathaus/dienstleistungen/fuehrerschein-pflichtumtausch.php 25.03.2024 15:34:19 Uhr 29.03.2024 13:28:09 Uhr

Pflichtumtausch des Führerscheins

Die EU hat festgelegt, dass bis 2033 alle vor dem 19. Januar 2013 ausgestellten Führerscheine in einheitliche EU-Kartenführerscheine umgetauscht werden müssen. Um den Umtausch der vielen Dokumente zu strukturieren, gibt es gestaffelte Fristen. Aus den Tabellen unter "Fristen und Gültigkeit" können Sie die für Ihren Führerschein vorgesehene Umtauschfrist entnehmen.

Frist für Papierführerscheininhabende der Jahrgänge 1971 oder später endet Anfang 2025

Aktuell sind Personen der Jahrgänge 1971 oder später, die noch im Besitz eines Papierführerscheins sind, zum Umtausch des Führerscheins in einen Kartenführerschein aufgerufen. Die Frist für diesen Personenkreis endet am 19. Januar 2025. Die Bearbeitungszeit kann bis zu 3 Monaten betragen. Bitte sehen Sie vor Ablauf dieser Zeit von Nachfragen per E-Mail bzw. Telefon ab.

Jahrgänge 1953 bis 1970

Die ersten Umtauschfristen endeten bereits am 19. Juli 2022 (Jahrgänge 1953 bis 1958), am 19. Januar 2023 (Jahrgänge 1959 bis 1964) sowie am 19. Januar 2024 (Jahrgänge 1965 bis 1970). Alle jetzt eingehenden Anträge von Papierführerscheininhabenden werden nach Posteingang bearbeitet. Eine gesonderte Eingangsbestätigung wird nicht versendet. Bitte sehen Sie von Nachfragen per E-Mail bzw. Telefon ab.