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Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/07/Pm_043.php 31.07.2025 16:58:36 Uhr 09.12.2025 00:30:31 Uhr |
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Freistaat fördert sozialen Wohnungsbau in Dresden mit 21 Millionen Euro
Bis zu 230 Wohnungen könnten damit 2025 entstehen
Die Sächsische Aufbaubank hat der Landeshauptstadt Dresden rund 21,2 Millionen Euro für den Neubau von mietpreisgebundenem Wohnraum bewilligt. Mit dem Budget des aktuell ersten Bescheides für das Jahr 2025 stehen kurzfristige Fördermittelvergaben zur Verfügung. Diese können beispielsweise für die nächsten Bauabschnitte am Blüherpark im Stadtzentrum für etwa 230 mietpreisgeminderte Wohnungen eingesetzt werden.
Stephan Kühn, Beigeordneter für Stadtentwicklung, Bau, Verkehr und Liegenschaften„Ohne die Förderung des Freistaats wäre der soziale Wohnungsbau in Dresden nicht möglich. Die Fördergelder sind ein entscheidendes Instrument, um den Menschen bezahlbare Mieten anbieten zu können, die am freien Wohnungsmarkt keine bezahlbare Wohnung finden. Mit der Förderung werden die Mieten abgesenkt und die Wohnung für mehrere Jahre für Mieter mit Wohnberechtigungsschein gebunden.“
Geförderter Wohnungsbau in Dresden
Mit der 2017 gestarteten Förderung konnten in Dresden bisher 1.477 Wohnungen im Neubau entstehen. Davon baute knapp die Hälfte die kommunale Wohnungsgesellschaft WiD Wohnen in Dresden GmbH & Co. KG. Die andere Hälfte entstand durch private Unternehmen. Bislang sind davon bereits 748 Wohnungen fertiggestellt, weitere Wohneinheiten befinden sich im Bau oder in der Vorbereitung.
Ab 2024 konnte die Landeshauptstadt Dresden zusätzlich über den sogenannten zweiten Förderweg auch Haushalten mit etwas höheren Einkommen, den sogenannten Schwellenhaushalten, einen Wohnberechtigungsschein und somit den Zugang zum geförderten Wohnraum ermöglichen. Damit ist ein breiteres Spektrum an geförderten Mieten und Belegungsbindungen geschaffen worden. Bereits für den ersten Bauabschnitt im Blüherpark sowie für weitere fünf geförderte Wohnungsbaumaßnahmen von privaten Investoren konnten 2024 rund 32 Millionen Euro Fördergelder gebunden werden. Damit können in den kommenden Jahren 372 Wohnungen entstehen. Das Förderprogramm 2024 ist so umfangreich wie nie seit Beginn der Förderung 2017 in Anspruch genommen.
Die Miete für die geplanten Wohnungen liegt je nach Förderweg zwischen 7,63 und 9,36 Euro pro Quadratmeter im Neubau, zuzüglich Nebenkosten. Neben mietpreis- und belegungsgebundenen Wohnungen, die nur mit einem Wohnberechtigungsschein zu beziehen sind, werden gleichzeitig auch nicht geförderte Wohnungen mit höheren Mietpreisen in den Quartieren errichtet. Damit ist eine gute soziale Durchmischung möglich.
Zweites Programm fördert Sanierung im Bestand
Als weiteres Landesprogramm wird die „Förderrichtlinie preisgünstiger Mietwohnraum“ (FRL pMW) seit 2023 vorrangig von der kommunalen Wohnungsbaugesellschaft WiD und den Dresdner Wohnungsgenossenschaften genutzt. So lassen sich in Bestandsobjekten mietpreis- und belegungsgebundener Wohnraum schaffen sowie nachhaltiges Sanieren und energetisches Aufwerten der Bauten. In den beiden Quartieren „Am Jägerpark“ und „Spreewaldquartier“ saniert die WiD mit diesem Programm in den kommenden Jahren rund 1.200 der vom privaten Wohnungsunternehmen Vonovia SE im Jahr 2024 erworbenen Wohneinheiten in Plattenbauweise. Ebenso setzen mehrere Dresdner Wohnungsgenossenschaften Maßnahmen zur Modernisierung und Aufwertung in den Plattenbauten um. Insgesamt haben über dieses Programm in Dresden 1.538 Wohnungen mit Mietpreis- und Belegungsbindung seit 2023 eine Förderung.
Wohnbauförderstelle unterstützt Investoren
Bauwillige, die sich für das Förderprogramm interessieren, können sich an das Sachgebiet Wohnungsbauförderung im Amt für Stadtplanung und Mobilität wenden. Telefonisch unter 0351 4883409 und 0351 4883408 oder per E-Mail an: wohnungsfoerderstelle@dresden.de
Wohnberechtigungsschein erforderlich
Wer in eine mietpreis- und belegungsgebundene Wohnung einziehen möchte, benötigt einen Wohnberechtigungsschein. Das Sachgebiet Wohnberatung und -vermittlung im Sozialamt der Landeshauptstadt Dresden informiert unter Telefon 0351 4884977 über die Voraussetzungen und das Antragsverfahren.