Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de https://www.dresden.de/de/rathaus/dienstleistungen/sozialhilfe_d115.php 13.06.2025 13:03:16 Uhr 19.09.2025 03:45:06 Uhr |
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Hilfe zum Lebensunterhalt und Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (Sozialhilfe)
Die Hilfen sind beides Leistungen der Sozialhilfe, die darauf abzielen, den grundlegenden Bedarf von Menschen zu Hause bzw. in einer eigenen Wohnung zu decken, die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln bestreiten können.
Sozialhilfe für Heimbewohner
Auch für Personen, die in einer Einrichtung, z. B. einem Pflegeheim, untergebracht sind, kann Sozialhilfe beantragt werden.
Hilfe zum Lebensunterhalt (HzL)
Hilfe zum Lebensunterhalt richtet sich an Personen
- die eine Altersrente beziehen aber das gesetzliche Rentenalter noch nicht erreicht haben,
- mit einer nicht dauerhaft geminderten Erwerbsfähigkeit oder
- die das 15. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und keinen Leistungsanspruch nach dem SGB II haben
und nicht in der Lage sind, ihren Lebensunterhalt aus eigenen Mitteln zu bestreiten. Diese Leistung deckt den grundlegenden Bedarf an Nahrung, Kleidung, Unterkunft, Heizung und persönliche Bedürfnissen des täglichen Lebens. Die Hilfe zum Lebensunterhalt wird gewährt, solange die Bedürftigkeit besteht, jedoch ist sie grundsätzlich als vorübergehende Unterstützung gedacht.
Hilfe zum Lebensunterhalt beantragen
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
Diese Leistung richtet sich an Menschen die das gesetzliche Rentenalter erreicht haben oder dauerhaft voll erwerbsgemindert sind und deren Einkommen und Vermögen nicht ausreichen, um ihren Lebensunterhalt zu sichern. Diese Leistung soll die Existenz sichern, wenn aufgrund des Alters oder einer dauerhaften Erwerbsminderung keine Aussicht auf eine Verbesserung der finanziellen Situation durch Arbeit besteht.
Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung wird in der Regel dauerhaft gewährt solange die Voraussetzungen (Alter oder dauerhafte Erwerbsminderung) und die Bedürftigkeit bestehen.