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https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2024/12/pm_006.php 04.12.2024 13:47:59 Uhr 29.12.2025 08:38:38 Uhr

Informationsabend am 10. Dezember zu Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung

Die Betreuungsbehörde des Sozialamts der Landeshauptstadt Dresden informiert am Dienstag, 10. Dezember 2024, über Vorsorgevollmachten sowie Betreuungs- und Patientenverfügungen. Der Infoabend findet 18.30 Uhr im Sozialamt, Glashütter Straße 51, 01309 Dresden, statt. Expertinnen und Experten informieren über Aufgabe, Inhalt, Form und Wirksamkeit dieser Dokumente. Gern werden vor Ort Fragen beantwortet. Die Teilnehmenden könnten dann eigene Vollmachten und Verfügungen erstellen. Alle Interessierten sind herzlich dazu eingeladen. 

Anmeldung zum Infoabend erforderlich

Die Teilnehmerzahl ist auf 50 Personen beschränkt. Deshalb ist eine vorherige Anmeldung notwendig unter der Telefonnummer 0351-4889471 oder per E-Mail: betreuungsbehoerde@dresden.de. Der Veranstaltungsort auf der Glashütter Straße ist mit den Straßenbahnlinien 4 und 12 sowie den Buslinien 61, 63 und 64 zu erreichen; Haltestelle Pohlandplatz bzw. Bergmannstraße. Der Zugang zum Veranstaltungsort ist barrierearm.

Wer nicht persönlich vor Ort sein kann, ist herzlich eingeladen online unter  www.dresden.de/vorsorgevollmacht teilzunehmen. Eine vorherige Anmeldung ist nicht erforderlich, einfach anklicken. Über die Chatfunktion ist es möglich, Fragen an Mitarbeitende der Betreuungsbehörde zu stellen.

Wofür Vorsorgevollmacht und Co. gut sind 

Ein schwerer Unfall, eine plötzliche Krankheit – das sind Ereignisse, die sich niemand wünscht und doch jeden treffen können. Tritt so ein Ereignis ein und der betroffene Mensch kann nicht mehr selbst entscheiden, stellt sich die Frage: Wer entscheidet dann? Familienangehörige wie Eltern, Kinder, Ehegatten oder Lebensgefährten können nicht, wie häufig angenommen, einspringen und alles Notwendige stellvertretend regeln. Bis ein Betreuer oder eine Betreuerin gerichtlich bestellt ist, vergeht Zeit. Und der Umfang dessen, was geregelt werden muss, kann groß sein. Oft sind Angelegenheiten mit der Krankenkasse, der Bank oder Sparkasse, dem Arbeitgeber und Sozialleistungsträgern zu klären. Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung helfen in dieser Situation weiter. Mit der Vorsorgevollmacht kann eine Vertrauensperson rechtsverbindliche Entscheidungen treffen. Wurde eine Patientenverfügung verfasst, hat die Vertrauensperson dafür zu sorgen, dass der erklärte Wille des oder der Betroffenen umgesetzt wird. 
Die Mitarbeitenden der Betreuungsbehörde klären in der Veranstaltung über den Inhalt dieser Vollmachten und Verfügungen auf und beantworten Fragen. 

Betreuungsbehörde bietet Beglaubigung an

Um eine öffentliche Beglaubigung von Unterschriften unter Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen zu erhalten, können Bürgerinnen und Bürger zu den regulären Sprechzeiten in der Betreuungsbehörde vorsprechen oder vorab telefonisch einen Termin vereinbaren. Die Sprechzeiten sind dienstags von 9 bis 12 sowie 14 bis 18 Uhr und donnerstags von 9 bis 12 sowie 14 bis 16 Uhr.