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Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/02/pm_060.php 26.02.2025 12:09:03 Uhr 25.12.2025 18:12:05 Uhr |
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Sozialamt informiert: Wie kann ich richtig vorsorgen?
Die Betreuungsbehörde des Sozialamts der Landeshauptstadt Dresden informiert am Donnerstag, 6. März 2025, 17 Uhr, im Sozialamt, Glashütter Straße 51, über Vorsorgevollmachten sowie Betreuungs- und Patientenverfügungen. Expertinnen und Experten geben Auskünfte über Aufgabe, Inhalt, Form und Wirksamkeit dieser Dokumente und beantworten Fragen. Mit diesem Wissen ist es möglich, eigene Vollmachten und Verfügungen zu erstellen.
Anmeldung zur Veranstaltung vor Ort
Aus Platzgründen können maximal 50 Personen teilnehmen. Darum ist eine Anmeldung notwendig unter der Telefonnummer 0351-4889471 oder per E-Mail an betreuungsbehoerde@dresden.de
Sollte die Veranstaltung ausgebucht sein, kann man sich für einen dieser späteren Termine anmelden: Dienstag, 8. April, 18.30 Uhr und Donnerstag, 22. Mai, 17 Uhr. Alle Termine 2025 sind auf der Internetseite unter www.dresden.de/betreuungsbehoerde veröffentlicht. Der Veranstaltungsort ist mit den Straßenbahnlinien 4 und 12 und mit den Buslinien 61, 63 und 64, Haltestellen Pohlandplatz und Bergmannstraße, erreichbar. Der Zugang ist barrierearm.
Online-Teilnahme
Zusätzlich gibt es die Möglichkeit, digital an dem Informationsabend teilzunehmen. Der Link zur Online-Teilnahme befindet sich auf der Internetseite www.dresden.de/vorsorgevollmacht. Eine Anmeldung für die Videokonferenz ist nicht erforderlich. Über die Chatfunktion kann man live Fragen stellen, die in der Veranstaltung beantwortet werden.
Vollmachten regeln wichtige Angelegenheiten
Ein schwerer Unfall, eine plötzliche Krankheit – das sind Ereignisse, die sich niemand wünscht und die doch jeden treffen können. Tritt so ein Fall ein und der betroffene Mensch kann nicht mehr selbst entscheiden, stellt sich die Frage: Wer entscheidet dann? Familienangehörige – Eltern, Kinder, Ehegatten oder Lebensgefährten – können nicht, wie häufig angenommen, einspringen und alles Notwendige stellvertretend regeln. Bis ein Betreuer oder eine Betreuerin gerichtlich bestellt ist, vergeht Zeit. Oft sind viele Angelegenheiten zu klären, zum Beispiel mit der Krankenkasse, der Bank oder Sparkasse, dem Arbeitgeber und den Sozialleistungsträgern. Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung helfen in dieser Situation weiter. Mit der Vorsorgevollmacht kann eine Vertrauensperson rechtsverbindliche Entscheidungen treffen. Wurde eine Patientenverfügung verfasst, hat die Vertrauensperson dafür zu sorgen, dass der erklärte Wille des oder der Betroffenen umgesetzt wird.
Betreuungsbehörde beglaubigt die Dokumente
Um eine öffentliche Beglaubigung von Unterschriften unter Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen zu erhalten, können Bürgerinnen und Bürger zu den regulären Sprechzeiten in der Betreuungsbehörde vorsprechen oder vorab telefonisch einen Termin vereinbaren. Die Sprechzeiten sind: Dienstag, 9 bis 12 und 14 bis 18 Uhr, und Donnerstag, 9 bis 12 und 14 bis 16 Uhr.