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https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/02/pm_009.php 06.02.2025 16:34:10 Uhr 26.12.2025 06:23:11 Uhr

20 Jahre Hartz IV/SGB II in Dresden

Mehr sozialversicherungspflichtige Jobs, Arbeitslosigkeit in Dresden hat sich halbiert
Gemeinsame Pressemitteilung der Stadt Dresden, des Jobcenters Dresden und der Agentur für Arbeit Dresden

Vor 20 Jahren, am 1. Januar 2005, trat mit dem „Vierten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt“ – umgangssprachlich „Hartz IV“ genannt – eine der umfassendsten Sozialreformen seit der Wiedervereinigung Deutschlands in Kraft. Anlässlich des 20-jährigen Bestehens der Grundsicherung für Arbeitsuchende zieht Dresdens Beigeordnete für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Wohnen Dr. Kristin Klaudia Kaufmann, die auch Vorsitzende der Trägerversammlung des Jobcenters ist, ein durchwachsenes Fazit: 

„Vieles wurde erreicht, aber noch mehr bleibt zu tun. Die Reform sollte die Eingliederung in Erwerbstätigkeit verbessern und Hilfebedürftigkeit verringern. Diese Ziele wurden nur teilweise erreicht.“

Dr. Kristin Klaudia Kaufmann, Dresdens Beigeordnete für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Wohnen

„Nach so langer Zeit des Bestehens, zu Beginn noch unter dem Begriff ARGE, hat sich das Jobcenter Dresden zu einer leistungsfähigen Einrichtung für die soziale Unterstützung der Dresdnerinnen und Dresdner entwickelt. Der Anspruch, Arbeitslosigkeit nicht nur zu verwalten, sondern erwerbsfähige Leistungsberechtigte wirksam zu aktivieren und möglichst dauerhaft in Lohn und Brot zu bringen, wurde und wird bestmöglich von den sehr engagierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern umgesetzt, ganz gleich, wie herausfordernd die aktuellen Rahmenbedingungen sind. Damit dies in Zukunft noch besser gelingt, bedarf es weiterer gemeinsamer Anstrengungen aller Beteiligten.“

Gerlinde Hildebrand, Vorsitzende der Geschäftsführung der Agentur für Arbeit Dresden

Die Entwicklung in Zahlen 

Die Anzahl der Arbeitslosen in Dresden ist in den letzten 20 Jahren von durchschnittlich rund 37.000 Menschen auf zirka 18.500 Menschen zurückgegangen. Die Arbeitslosigkeit wurde also etwa halbiert. Die Anzahl der Bedarfsgemeinschaften ging von knapp 34.000 auf unter 23.000 zurück.  Die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung ist deutlich gewachsen, der Dresdner Arbeitsmarkt wurde gestärkt. 2005 waren in Dresden 61.000 Menschen auf SGB II-Leistungen angewiesen, derzeit sind es 40.000. 

„Diese Zahlen zeigen uns: Nach wie vor sind viele Dresdnerinnen und Dresdner auf Leistungen des Jobcenters angewiesen. Die nachhaltige Integration in Ausbildung und Arbeit sowie die Überwindung der Hilfebedürftigkeit bleiben zentrale soziale Aufgaben für das Jobcenter und seine Partner.“

Mario Döll, kommissarischer Geschäftsführer des Jobcenters Dresden

Das Jobcenter Dresden ist eine gemeinsame Einrichtung der Landeshauptstadt Dresden und der Bundesagentur für Arbeit für die Grundsicherung von Arbeitsuchenden nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II). Insgesamt 583 Mitarbeitende, darunter auch Auszubildende und Studierende, unterstützen aktuell 39.367 Dresdnerinnen und Dresdner, die arbeitslos sind oder nur ein geringes Einkommen haben, dabei, ihren Lebensunterhalt zu sichern und eine berufliche Perspektive zu finden. Die Landeshauptstadt Dresden verantwortet im Jobcenter die Leistungen für Unterkunft und Heizung, die Leistungen für Bildung und Teilhabe, die Leistungen für die Erstausstattung sowie die sozialintegrativen Leistungen, zu denen auch die Sucht- und Schuldnerberatung gehören.

Hintergrund

Das „Hartz IV-Gesetz“ schuf die Grundlage für das neue Zweite Buch Sozialgesetzbuch (SGB II). Damit wurden 2005 die frühere Arbeitslosenhilfe und die Sozialhilfe für erwerbsfähige Hilfebedürftige zum sogenannten Arbeitslosengeld II (ALG II) zusammengeführt. Die Reform wurde in der Öffentlichkeit und in Fachkreisen heftig diskutiert. Das SGB II wurde seit seinem Inkrafttreten mehrfach überarbeitet und unter anderem infolge verschiedener Rechtsprechungen angepasst, eine neuerliche Reform wird derzeit wieder diskutiert. Zuletzt wurde mit dem Bürgergeld-Gesetz das Arbeitslosengeld II zum 1. Januar 2023 in „Bürgergeld“ umbenannt, die Regelleistungen und Schonbeträge erhöht sowie Karenzzeiten eingeführt.