Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de https://www.dresden.de/de/rathaus/dienstleistungen/heilberuf.php 31.07.2025 16:11:16 Uhr 19.09.2025 01:44:23 Uhr |
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Heilberufe
Medizinalaufsicht, Heilpraktikerwesen und Förderung der Geburtshilfe
Im Rahmen der Medizinalaufsicht wacht das Gesundheitsamt über die selbstständige Berufsausübung von Angehörigen der Gesundheitsfachberufe und akademischen Heilberufe.
Hier finden Sie alle relevanten Informationen zur gesetzlich vorgeschriebenen Anmeldung, Ummeldung und Abmeldung als selbstständig tätige Person.
Außerdem erhalten Sie einen Überblick über die Anmeldung zur Prüfung als Heilpraktikerin bzw. Heilpraktiker und die Förderung von Hebammen und Entbindungspflegern.
Anmeldung, Ummeldung, Beendigung einer selbstständigen Tätigkeit in einem Heilberuf
Personen, die einen medizinischen Beruf ausüben, müssen die Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit bei der zuständigen Stelle anzeigen. Dies betrifft beispielsweise:
- Ärzt/innen
- Zahnärzt/innen
- Psychologische Psychotherapeut/innen, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut/innen
- Angehörige eines Gesundheitsfachberufes oder sonstigen Heilberufes
- Apotheker/innen
- Desinfektor/innen
- Heilpraktiker/innen
Hinweis: Nachträgliche Änderungen müssen Sie ebenfalls anzeigen. Für Tierärztinnen und Tierärzte sind die Veterinär- und Lebensmittelämter zuständig.
Benötigte Dokumente:
- Personalausweis oder Reisepass
- Berufsurkunde/Approbation/Facharzturkunde im Original
- Nachweis vollständiger Masernschutz (Impfausweis oder Befund Titerbestimmung)
- bei Hebammen zusätzlich: Versicherungsnachweis der Berufshaftpflichtversicherung
Kosten/Gebühren: 15,00 Euro
Zahlungsart: bar, Überweisung
Formular Heilberufe (Niederlassungsanzeige)
-
Niederlassung (für einen selbständigen Heilberuf) anzeigen, ändern, abmelden
Bitte füllen Sie das Formular für Ihre An-/Um- oder Abmeldung aus und senden es ab (Button am Ende des Formulars). Eine Zusendung per Post ist nicht notwendig. Nur bei Neuanmeldung: Bitte vereinbaren Sie anschließend einen Termin zur Vorlage der oben genannten benötigten Dokumente (Telefon: 0351-4885302).
Downloads
-
Erhebungsbogen für Heilpraktiker
(*.pdf,
1 MB)
Formular zur Angabe der angebotenen Leistungen
-
Hinweisblatt zum Sächsischen Hebammengesetz
(*.pdf,
540 KB)
Rechte und Pflichten von freiberuflichen Hebammen und Entbindungspflegern
- Datenschutzinformation (*.pdf, 143 KB)
Rechtliche Grundlagen und Kostenerhebung
Förderung für Hebammen und Entbindungspfleger
2025 und 2026 keine Mittel für Zuwendungen im Bereich der Geburtshilfe
Gemäß Haushaltssatzung der Landeshauptstadt Dresden vom 4. Juli 2025 stehen für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 keine Mittel für Zuwendungen im Bereich der Geburtshilfe nach Fachförderrichtlinie Geburtshilfe (FFRL Geburten) zur Verfügung.
Etwaig eingehende Anträge für Betreuungsfälle der Jahre 2025 und 2026 werden aufgrund unzureichender Haushaltsmittel ablehnend beschieden. In der FFRL Geburten (Nr. 1. 4) ist geregelt, dass die Bewilligung von Zuwendungen im Rahmen der vom Stadtrat bestätigten Haushaltsmittel erfolgt. Wir bitten Sie daher von einer Antragsstellung abzusehen.
Heilpraktikerwesen
Um auf dem Gebiet der Heilkunde (ohne Bestallung) oder der sektoralen Heilkunde der Psychotherapie, Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie, Podologie oder Orthoptik beruflich tätig zu sein, ist eine Erlaubnis gemäß Heilpraktikergesetz notwendig. Weitergehende Erläuterungen entnehmen Sie bitte den jeweiligen Informationsblättern.
Prüftermine und Antragsfristen
Bitte beachten Sie insbesondere die jeweiligen Antragsfristen für die Heilpraktikererlaubnis ohne Bestallung, sowie die Heilpraktikererlaubnis beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie, der Physiotherapie oder der Podologie, jeweils mit Kenntnisnahmeprüfung.
Die Prüfungen finden immer am 3. Mittwoch im März und am 2. Mittwoch im Oktober statt. Bitte beachten Sie unbedingt die Anmeldezeiträume.
Nächster regulärer Prüftermin
- 18. März 2026
(Antragsfrist 1. Oktober 2025 bis 15. Dezember 2025, keine Anmeldung mehr möglich, wenn Anmeldezeitraum verstrichen)
Weitere Prüftermine
- 14. Oktober 2026
(Antragsfrist 1. Mai 2026 bis 15. Juli 2026)
Hinweise
- Es gibt keine Warteliste – es ist ausreichend, wenn Sie Ihre Antragsunterlagen im jeweiligen Anmeldezeitraum einreichen.
- Im Antragszeitraum muss der Antrag vollständig vorliegen und das Führungszeugnis Belegart O beantragt worden sein, anderenfalls kann eine rechtzeitige Anmeldung zur Prüfung beim Gesundheitsamt Görlitz nicht garantiert werden. Bitte beantragen Sie unbedingt das Führungszeugnis Belegart O – ein einfaches Führungszeugnis genügt nicht.
- Legen Sie die Bestätigung des beantragten Führungszeugnisses Belegart O Ihren Antragsunterlagen bei. Das Führungszeugnis selbst wird direkt vom Bundesamt für Justiz an das Amt für Gesundheit und Prävention geschickt.
- Der Lebenslauf muss ein Foto einhalten (ein aufgedrucktes Foto ist ausreichend).
- Die Antragsunterlagen können nicht per E-Mail eingereicht werden, die Originale werden benötigt.
- Anträge auf Aktenlageentscheidung und Anträge auf mündliche Überprüfung für die Heilpraktikererlaubnis in einem Gesundheitsfachberuf können jederzeit eingereicht werden.
Bitte beachten Sie, dass für einen Vorsprache im Bürgerbüro (Meldebescheinigung, Antrag Führungszeugnis, Beglaubigungen) ein Termin vereinbart werden soll. Weitere Informationen zu Öffnungszeiten und Terminvergabe finden Sie hier: www.dresden.de/buergerbuero
Wiederholungsprüfungen
Wenn Sie in einem früheren Prüftermin durchgefallen sind und Ihre Unterlagen im Amt für Gesundheit und Prävention der Landeshauptstadt Dresden (Gesundheitsamt) bereits vorliegen, reichen Sie bitte nur folgende Unterlagen innerhalb der unten genannten Antragsfrist ein:
- Antrag Heilpraktikererlaubnis (siehe unten – bitte "Wiederholungsantrag" ankreuzen) sowie folgende Anlagen:
- Amtliches Führungszeugnis Belegart "O" zur Vorlage im Amt für Gesundheit und Prävention - 53.71
- Meldebescheinigung
- Ärztliches Attest
Bitte beachten Sie, dass die Anlagen zum Antrag bei Antragstellung nicht älter als drei Monate sein dürfen. Alle Unterlagen müssen innerhalb des Antragszeitraumes eingereicht werden, dass Führungszeugnis muss beantragt sein (ggf. Nachweis der Antragstellung in Kopie beifügen).
Download der Anträge zur Heilpraktikererlaubnis
- Heilpraktikererlaubnis (ohne Bestallung) – Informationen zum Antrag (*.pdf, 179 KB)
- Heilpraktikererlaubnis (ohne Bestallung) – Antrag (*.pdf, 172 KB)
- Psychotherapie (mit Kenntnisüberprüfung) – Informationen zum Antrag (*.pdf, 180 KB)
- Psychotherapie (mit Kenntnisüberprüfung) – Antrag (*.pdf, 179 KB)
- Psychotherapie (nach Aktenlage, für Diplom/Master-Psychologie) – Informationen zum Antrag (*.pdf, 162 KB)
- Psychotherapie (nach Aktenlage, für Diplom/Master-Psychologie) – Antrag (*.pdf, 195 KB)
- Gesundheitsfachberufe (Ergotherapie und Orthoptik) – Informationen zum Antrag (*.pdf, 179 KB)
- Gesundheitsfachberufe (Physiotherapie, Logopädie und Podologie) – Informationen zum Antrag (*.pdf, 181 KB)
- Gesundheitsfachberufe (Podologie, Physiotherapie, Ergotherapie, Orthoptik und sonstige) – Antrag (*.pdf, 218 KB)
Informationen zum Datenschutz
- Datenschutzinformation Landeshauptstadt Dresden (*.pdf, 168 KB)
- Datenschutzinformation Landkreis Görlitz (*.pdf, 162 KB)
Kontakt
Kontakt
Recht/Medizinalaufsicht (SG)
Landeshauptstadt Dresden
Amt für Gesundheit und Prävention
Abt. Grundsatz und Verwaltung
Hinweis:Wenn Sie uns persönlich aufsuchen möchten, ist eine vorherige Terminvereinbarung notwendig.
Postanschrift
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Montag | 9 bis 12 Uhr |
Dienstag | 9 bis 12 und 13 bis 17 Uhr |
Donnerstag | 9 bis 12 und 13 bis 15.30 Uhr |
Dienstag nach Vereinbarung zwischen 17 bis 18 Uhr |