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https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/08/Pm_065.php 27.08.2025 14:32:57 Uhr 07.12.2025 20:28:16 Uhr

Betreuungsbehörde des Sozialamts informiert am 25. September

Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung

Die Betreuungsbehörde des Sozialamts der Landeshauptstadt Dresden informiert am Donnerstag, 25. September 2025, über Vorsorgevollmachten sowie Betreuungs- und Patientenverfügungen. Der Infoabend findet um 17 Uhr im Sozialamt, Glashütter Straße 51, statt. Expertinnen und Experten geben Auskunft über die Aufgabe, den Inhalt, die Form und die Wirksamkeit dieser Dokumente. Zudem beantworten sie Fragen. Mit diesem Wissen ist es jedem möglich, eigene Vollmachten und Verfügungen zu erstellen. Alle Interessierten sind herzlich eingeladen!

Bitte um Anmeldung

Wegen der begrenzten Platzkapazität ist die Teilnehmerzahl auf 50 Personen begrenzt. Darum ist eine Anmeldung unter Telefon (03 51) 4 88 94 71 oder per E-Mail an betreuungsbehoerde@dresden.de notwendig. Der Veranstaltungsort ist mit den Straßenbahnlinien 4 und 12 sowie den Buslinien 61, 63 und 64 zu erreichen (Haltestelle Pohlandplatz bzw. Bergmannstraße). Der Zugang zum Veranstaltungsort ist barrierearm.
Sollte die nächste Veranstaltung bereits ausgebucht sein, können sich Interessierte auch gern für einen der späteren Termine anmelden. Zwei weitere Veranstaltungen, die für dieses Jahr geplant sind, finden am 4. November (18.30 Uhr) und 11. Dezember (17 Uhr) statt.

Online-Teilnahme 

Wem es nicht möglich ist, persönlich anwesend zu sein, der kann das digitale Angebot nutzen. Unter dem Link www.dresden.de/vorsorgevollmacht können Interessierte online an diesen Veranstaltungen teilnehmen. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Über die Chatfunktion besteht die Möglichkeit, Fragen an die Mitarbeiter der Betreuungsbehörde zu stellen. 

Wofür sind Vorsorgevollmacht und Co. sinnvoll? 

Ein schwerer Unfall, eine plötzliche Krankheit – das sind Ereignisse, die sich niemand wünscht und doch jeden treffen können. Tritt so ein Ereignis ein und der betroffene Mensch kann nicht mehr selbst entscheiden, stellt sich die Frage: Wer entscheidet dann? Familienangehörige wie Eltern, Kinder, Ehegatten oder Lebensgefährten können nicht, wie häufig angenommen, einspringen und alles Notwendige stellvertretend regeln. Bis ein Betreuer oder eine Betreuerin gerichtlich bestellt ist, vergeht Zeit. Der Umfang dessen, was geregelt werden muss, kann groß sein. Oft sind Angelegenheiten mit der Krankenkasse, der Bank oder Sparkasse, dem Arbeitgeber und Sozialleistungsträgern zu klären.

Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung helfen in dieser Situation weiter. Mit der Vorsorgevollmacht kann eine Vertrauensperson rechtsverbindliche Entscheidungen treffen. Wurde eine Patientenverfügung verfasst, hat die Vertrauensperson dafür zu sorgen, dass der erklärte Wille des oder der Betroffenen umgesetzt wird. Die Mitarbeiter der Betreuungsbehörde klären über den Inhalt dieser Vollmachten und Verfügungen auf und beantworten Fragen. 

Um eine öffentliche Beglaubigung von Unterschriften unter Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen zu erhalten, können Bürgerinnen und Bürger zu den regulären Sprechzeiten in der Betreuungsbehörde vorsprechen oder telefonisch einen Termin vereinbaren. Die Sprechzeiten sind: Dienstag 9 bis 12 und 14 bis 18 Uhr und Donnerstag 9 bis 12 und 14 bis 16 Uhr.