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https://www.dresden.de/de/stadtraum/umwelt/abfall-stadtreinigung/abfallberatung/trennung/Bioabfall.php 25.10.2023 11:21:00 Uhr 19.03.2024 04:53:31 Uhr

Bioabfall

Bioabfall ist ein wichtiger Rohstoff, aus dem hochwertiger Kompost oder wertvolles Biogas gewonnen werden.
Dieser Kreislauf funktioniert nur, wenn keine Fremdstoffe in der Biotonne landen. Insbesondere Kunststofftüten sind für die Verwerter ein Problem. Sie können nicht vollständig in der Kompostier- beziehungsweise Vergärungsanlage aussortiert werden und gelangen so als Mikroplastik in die Natur und damit auch in die Nahrungskette.

Was gehört in die Biotonne?

  • Abfälle aus der Speisenzubereitung und Essenreste (keine Knochen oder Fleisch)
  • überlagerte oder verdorbene Lebensmittel (unverpackt), z. B. Obst, Gemüse, Backwaren
  • Grünabfälle aus dem Haushalt, z. B. verwelkte Blumen, Topfpflanzen, Blumenerde
  • Gartenabfälle, z. B. Laub, Rasenschnitt, zerkleinerte Äste, Unkraut, Fallobst
  • Kleintiereinstreu nichtmineralischer Art
  • Kleinstmengen an Speisefett und -öl in saugfähigem Küchenpapier
Bioabfall
Bioabfall

Tipps

  • Bitte entsorgen Sie Ihren Bioabfall nicht im Kunststoffbeutel, auch nicht im recycelbaren Biokunststoff- oder Maisstärkebeutel.
  • Kleiden Sie den Bioeimer mit Zeitungspapier aus oder wickeln Sie den Bioabfall darin ein. Dies bindet die Feuchtigkeit, die sonst ein Anhaften oder Anfrieren der Bioabfälle an der Biotonne verursachen kann. Außerdem bleibt die Tonne sauber; Gerüche werden gemindert.
  • Stellen Sie Ihre Biotonne möglichst in den Schatten und halten Sie den Deckel geschlossen.
  • Für die Reinigung der Biotonne ist grundsätzlich der Grundstückseigentümer zuständig.
Biotonne mit Störstoffen
Falsch befüllte Biotonnen müssen als Restabfall entsorgt werden.

Freistellung von der Bioabfallerfassung

Grundstücke können von der Bioabfallerfassung freigestellt werden, wenn alle anfallenden Bioabfälle auf dem Grundstück selbst kompostiert und verwertet werden. Es sollte eine ausreichende Nutz-/Anbaufläche von mindestens 25 Quadratmetern pro Person auf dem Grundstück vorhanden sein, um die Komposterde aufzubringen. Der Grundstückseigentümer oder beauftragte Verwalter muss zur Freistellung eine Anzeige beim Amt für Stadtgrün und Abfallwirtschaft machen. Auf Verlangen ist die sachgerechte Kompostierung nachzuweisen. Einen Vordruck finden Sie auf der Formularseite:

zu den Formularen

Komposthaufen
Komposthaufen

Was kostet die Biotonne?

In der Abfallwirtschaftsgebührensatzung können Sie nachlesen welche Gebühren für die Biotonne anfallen.

Sonderentleerungsgebühr

Wird die Biotonne falsch befüllt (beispielsweise mit Kunststoffbeuteln), muss der Inhalt als Restabfall entsorgt werden. Dafür fällt eine Sonderentleerungsgebühr an.

Informationen zur Kampagne für qualitativ hochwertigen Bioabfall